Dorf am See

Pau­schal­be­steu­er­te kaum ein­fach er­setz­bar

Für die Geg­ner der Pau­schal­be­steue­rung ist klar: Wan­dert eine pau­schal­be­steu­er­te Per­son ab, wird sie durch eine or­dent­lich be­steu­er­te Per­son er­setzt. Letzt­lich re­sul­tier­ten so aus der Ab­schaf­fung der Pau­schal­be­steue­rung gar mehr Steu­er­ein­nah­men, als durch die Ab­wan­de­rung der Pau­schal­be­steu­er­ten ver­lo­ren gin­gen. Als Bei­spiel für diese An­nah­me wird oft Küs­nacht zi­tiert. Was für die Zü­rich­see­ge­mein­de gilt, ist aber kaum auf an­de­re Re­gio­nen über­trag­bar.

Für die Geg­ner der Pau­schal­be­steue­rung ist die Ge­mein­de Küs­nacht an der Zür­cher Gold­küs­te ein Pa­ra­de­bei­spiel. Die Bi­lanz nach der Ab­schaf­fung der Pau­schal­be­steue­rung ist po­si­tiv. Ehe­mals pau­schal­be­steu­er­te Per­so­nen, die ge­blie­ben sind, zah­len heute mehr Steu­ern. Steu­er­aus­fäl­le, die auf­grund weg­ge­zo­ge­ner Pau­schal­be­steu­er­ter re­sul­tier­ten, konn­ten durch an­de­re (ver­mö­gen­de) Per­so­nen, die or­dent­lich be­steu­ert wer­den, er­setzt wer­den. Die Geg­ner der Pau­schal­be­steue­rung sind davon über­zeugt, dass die­ser Me­cha­nis­mus auch bei einer schweiz­wei­ten Ab­schaf­fung der Pau­schal­be­steue­rung greift. Doch dem ist nicht so.

Ge­mein­den wie jene an der Gold­küs­te sind für ver­mö­gen­de Per­so­nen auf­grund ihres Kul­tur­an­ge­bots, ihrer guten In­fra­struk­tur sowie ihrer Steu­er­ta­ri­fe at­trak­tiv. So mag es denn auch stim­men, dass die Bi­lanz in Küs­nacht po­si­tiv aus­fiel. Das wird al­ler­dings in länd­li­chen Ge­bie­ten und Berg­re­gio­nen nicht der Fall sein. Oft­mals sind ge­ra­de in jenen Re­gio­nen die Steu­er­ta­ri­fe ver­gleichs­wei­se hoch. Viele Pau­schal­be­steu­er­te wür­den des­halb wohl in steu­er­güns­ti­ge­re Ge­mein­den oder ins Aus­land zie­hen. An ihre Stel­le wür­den be­stimmt keine wohl­ha­ben­den Per­so­nen zie­hen, da das An­ge­bot in wenig er­schlos­se­nen Ge­bie­ten für sie ohne Steu­er­vor­teil nicht at­trak­tiv genug ist. Auch die Suche nach neuen Lie­gen­schafts­be­sit­zern ist in Berg­ge­bie­ten schwie­ri­ger als an pri­vi­le­gier­ten Lagen in Stadt­nä­he wie bei­spiels­wei­se in Küs­nacht. Was bleibt ist ein Loch in der Ge­mein­de­kas­se und die Ge­fahr, dass öf­fent­li­che Leis­tun­gen nicht mehr fi­nan­ziert wer­den kön­nen.

Die fi­nan­zi­el­le Be­deu­tung der Pau­schal­be­steue­rung ist in länd­li­chen Ge­bie­ten und Berg­re­gio­nen nicht mit Zür­cher Ge­mein­den ver­gleich­bar. Die Pau­schal­be­steue­rung wurde in Zü­rich erst 1999 ein­ge­führt und war fi­nan­zi­ell nie von gros­ser Be­deu­tung. In länd­li­chen Ge­bie­ten und Berg­re­gio­nen ist sie al­ler­dings ein be­deu­ten­des Steu­er­in­stru­ment, um gute Steu­er­zah­ler an­zu­sie­deln. Oft­mals fi­nan­zie­ren die auf­wand­be­steu­er­ten Per­so­nen dort einen be­deu­ten­den An­teil der Steu­er­ein­nah­men.

So wie die Sym­pa­thi­en für die Pau­schal­be­steue­rung in den 26 Kan­to­nen un­ter­schied­lich be­ur­teilt wer­den, so un­ter­schied­lich ist die fi­nan­zi­el­le und wirt­schaft­li­che Be­deu­tung für die ver­schie­de­nen Re­gio­nen. Des­halb soll jeder Kan­ton selbst ent­schei­den kön­nen, ob oder in wel­cher Form er an die­sem Steu­er­in­stru­ment fest­hal­ten möch­te.