Pauschalbesteuerte kaum einfach ersetzbar
Für die Gegner der Pauschalbesteuerung ist klar: Wandert eine pauschalbesteuerte Person ab, wird sie durch eine ordentlich besteuerte Person ersetzt. Letztlich resultierten so aus der Abschaffung der Pauschalbesteuerung gar mehr Steuereinnahmen, als durch die Abwanderung der Pauschalbesteuerten verloren gingen. Als Beispiel für diese Annahme wird oft Küsnacht zitiert. Was für die Zürichseegemeinde gilt, ist aber kaum auf andere Regionen übertragbar.
Für die Gegner der Pauschalbesteuerung ist die Gemeinde Küsnacht an der Zürcher Goldküste ein Paradebeispiel. Die Bilanz nach der Abschaffung der Pauschalbesteuerung ist positiv. Ehemals pauschalbesteuerte Personen, die geblieben sind, zahlen heute mehr Steuern. Steuerausfälle, die aufgrund weggezogener Pauschalbesteuerter resultierten, konnten durch andere (vermögende) Personen, die ordentlich besteuert werden, ersetzt werden. Die Gegner der Pauschalbesteuerung sind davon überzeugt, dass dieser Mechanismus auch bei einer schweizweiten Abschaffung der Pauschalbesteuerung greift. Doch dem ist nicht so.
Gemeinden wie jene an der Goldküste sind für vermögende Personen aufgrund ihres Kulturangebots, ihrer guten Infrastruktur sowie ihrer Steuertarife attraktiv. So mag es denn auch stimmen, dass die Bilanz in Küsnacht positiv ausfiel. Das wird allerdings in ländlichen Gebieten und Bergregionen nicht der Fall sein. Oftmals sind gerade in jenen Regionen die Steuertarife vergleichsweise hoch. Viele Pauschalbesteuerte würden deshalb wohl in steuergünstigere Gemeinden oder ins Ausland ziehen. An ihre Stelle würden bestimmt keine wohlhabenden Personen ziehen, da das Angebot in wenig erschlossenen Gebieten für sie ohne Steuervorteil nicht attraktiv genug ist. Auch die Suche nach neuen Liegenschaftsbesitzern ist in Berggebieten schwieriger als an privilegierten Lagen in Stadtnähe wie beispielsweise in Küsnacht. Was bleibt ist ein Loch in der Gemeindekasse und die Gefahr, dass öffentliche Leistungen nicht mehr finanziert werden können.
Die finanzielle Bedeutung der Pauschalbesteuerung ist in ländlichen Gebieten und Bergregionen nicht mit Zürcher Gemeinden vergleichbar. Die Pauschalbesteuerung wurde in Zürich erst 1999 eingeführt und war finanziell nie von grosser Bedeutung. In ländlichen Gebieten und Bergregionen ist sie allerdings ein bedeutendes Steuerinstrument, um gute Steuerzahler anzusiedeln. Oftmals finanzieren die aufwandbesteuerten Personen dort einen bedeutenden Anteil der Steuereinnahmen.
So wie die Sympathien für die Pauschalbesteuerung in den 26 Kantonen unterschiedlich beurteilt werden, so unterschiedlich ist die finanzielle und wirtschaftliche Bedeutung für die verschiedenen Regionen. Deshalb soll jeder Kanton selbst entscheiden können, ob oder in welcher Form er an diesem Steuerinstrument festhalten möchte.