Bilaterale III: Ein wichtiges Etappenziel ist erreicht
economiesuisse begrüsst den Abschluss der Verhandlungen zu den Bilateralen III. Für die Schweizer Wirtschaft ist zentral, dass der bilaterale Weg stabilisiert und fortgesetzt werden kann. Sobald die konkreten Abkommenstexte und die Vorschläge für die innenpolitische Umsetzung vorliegen, wird economiesuisse diese umfassend beurteilen.
Der Bundesrat hat heute den Abschluss der Verhandlungen zu den Bilateralen III bekanntgegeben. Mit dem Paket verfolgt der Bundesrat das Ziel, den bilateralen Weg zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Das ausgehandelte Paket beinhaltet unter anderem neue Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit, die Aktualisierung und Weiterentwicklung von bestehenden Abkommen sowie die Beteiligung der Schweiz an EU-Programmen wie Horizon Europe.
economiesuisse begrüsst den Abschluss der Verhandlungen ausdrücklich. Monika Rühl, Vorsitzende der Geschäftsleitung von economiesuisse, betont: «Der Abschluss der Verhandlungen ist ein wichtiges Etappenziel zur Sicherung der Bilateralen. Geregelte Beziehungen und Rechtssicherheit im Verhältnis mit der EU als wichtigste Handelspartnerin der Schweiz sind für unseren Wirtschaftsstandort von essenzieller Bedeutung.» Gemäss Bundesrat konnte die Schweiz die im Verhandlungsmandat festgesetzten Ziele erreichen. economiesuisse nimmt dies positiv zur Kenntnis. Neben der langfristigen Sicherung des Marktzugangs in wichtigen Bereichen stehen für die Wirtschaft insbesondere die Stärkung der Versorgungssicherheit durch den Abschluss eines Stromabkommens sowie die Teilnahme am europäischen Forschungsprogramm Horizon Europe im Vordergrund.
Der Abschluss der Verhandlungen ist ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des bilateralen Wegs und zur Gewährleistung rechtlich geklärter Beziehungen. Sobald die konkreten Abkommenstexte vorliegen, wird economiesuisse diese umfassend beurteilen und dazu Stellung nehmen. Ebenfalls steht die innenpolitische Umsetzung bevor. Für die Schweizer Wirtschaft ist dabei klar: Der flexible Arbeitsmarkt darf nicht geschwächt werden.