Zwei Personen auf einem modernen Gebäude

Un­ter­neh­mens­ver­ant­wor­tung: Ge­gen­vor­schlag ist vor­bild­lich

Seit Jah­res­be­ginn ist in der Schweiz der Ge­gen­vor­schlag des Par­la­ments zur Un­ter­neh­mens­ver­ant­wor­tungs­in­itia­ti­ve in Kraft. Das Ge­setz ist in wich­ti­gen Punk­ten der EU-Re­gu­lie­rung nach­ge­bil­det und geht bei ei­ni­gen Punk­ten, bei­spiels­wei­se bei der Kin­der­ar­beit, sogar dar­über hin­aus. Die EU dis­ku­tiert der­zeit eine Wei­ter­ent­wick­lung ihres An­sat­zes. Dabei zeigt sich vor allem, dass ex­tre­me Haf­tungs­in­stru­men­te, wie sie die In­itia­ti­ve vor­sah, kein Thema sind. An­statt in Dis­kus­si­ons­mus­ter aus dem Ab­stim­mungs­kampf zu ver­fal­len, soll­te die Schweiz nun vor allem Er­fah­run­gen mit den neuen Be­stim­mun­gen sam­meln.

Die EU-Kom­mis­si­on prä­sen­tier­te letz­te Woche ihren Richt­li­ni­en­vor­schlag zur Wei­ter­ent­wick­lung der bis­he­ri­gen Re­geln zum Schutz von Men­schen­rech­ten und Um­welt. Die­ser wird vor­aus­sicht­lich für die nächs­ten Jahre die Basis für die po­li­ti­sche Dis­kus­si­on in der EU sein. Er rich­tet sich an EU-Un­ter­neh­men mit einem welt­wei­ten Um­satz von über 150 Mil­lio­nen Euro und über 500 re­spek­ti­ve 250 Mit­ar­bei­ten­den. Un­ter­neh­men aus­ser­halb der EU sind be­trof­fen, wenn sie in der EU mehr als 150 Mil­lio­nen Euro re­spek­ti­ve 40 Mil­lio­nen Euro um­set­zen. KMUs sind nicht di­rekt be­trof­fen.

Der Schwei­zer Ge­gen­vor­schlag ist vor­bild­lich und mo­dern

Die vor­ma­li­gen In­iti­an­ten der Un­ter­neh­mens­ver­ant­wor­tungs­in­itia­ti­ve (UVI) deu­te­ten den EU-Vor­schlag als Mei­len­stein, der den neuen Ge­gen­vor­schlag der Schweiz be­reits wie­der alt aus­se­hen lies­se. Diese Be­haup­tung ist of­fen­sicht­lich falsch. Die EU schlägt nicht etwa die In­stru­men­te der UVI vor. Was die EU vor­schlägt, ist eine Wei­ter­ent­wick­lung ihrer bis­he­ri­gen Re­geln. Der­je­ni­gen, wel­che die Basis für die ak­tu­el­le Re­ge­lung in der Schweiz sind. Im Zen­trum geht es vor allem um den Aus­bau der Sorg­falts­prü­fungs­pflich­ten. Viel­sa­gend ist dabei ins­be­son­de­re der Blick auf die vor­ge­schla­ge­nen Sank­tio­nie­rungs­mass­nah­men. Darin ist nir­gends von einer Haf­tung mit Be­weis­last­um­kehr die Rede, eben­so wird auch nicht aus­schliess­lich auf Zi­vil­haf­tung ge­setzt. Viel­mehr wird ein Mix aus be­hörd­li­chen Sank­tio­nen und Haf­tung vor­ge­schla­gen. Es ob­liegt den EU-Mit­glied­staa­ten, wie sie die Durch­set­zung auf na­tio­na­ler Ebene or­ga­ni­sie­ren wol­len. Die Haf­tung ist ein­ge­grenzt und die Klä­ger­schaft muss immer um­fas­send den Be­weis der Sorg­falts­pflichts­ver­let­zung er­brin­gen. Das ist ein grund­le­gen­der Un­ter­schied zu den an der Urne ver­wor­fe­nen ex­tre­men For­de­run­gen der UVI.

Aus Sicht der in­ter­na­tio­na­len Ge­mein­schaft re­gu­liert die Schweiz mit ihrem Ge­setz den Be­reich Men­schen­rech­te und Um­welt­schutz mo­dern und vor­bild­lich. Dies zeigt ein Blick auf die Über­sicht von Shift, einem US-Kom­pe­tenz­zen­trum im Be­reich Wirt­schaft und Men­schen­rech­te ein­drück­lich. Unser Land ist in die­ser wich­ti­gen und ob­jek­ti­ven Über­sicht aus­ser­dem eines der­je­ni­gen Län­der, in dem die Re­gu­lie­rung be­reits in Kraft ist.

Die Um­set­zung des EU-Vor­schlags bleibt wei­ter offen

Was die EU-Kom­mis­si­on zur Wei­ter­ent­wick­lung ihrer bis­he­ri­gen Re­geln vor­schlägt, dürf­te unter den EU-Mit­glie­dern zu kon­tro­ver­sen Dis­kus­sio­nen füh­ren. Es ist noch völ­lig offen, wie das EU-Par­la­ment und die EU-Mit­glie­der auf die Vor­schlä­ge re­agie­ren wer­den und es regt sich be­reits Kri­tik an wich­ti­gen Punk­ten.

Kri­ti­siert wer­den dabei unter an­de­rem die vor­ge­schla­ge­nen EU-Haf­tungs­be­stim­mun­gen, die un­kla­re De­fi­ni­ti­on der Wert­schöp­fungs­ket­te, die Ver­ant­wor­tung der Ge­schäfts­füh­rer und dass auf­grund der neuen Re­geln glo­ba­le Lie­fer­ket­ten zum Nach­teil armer Re­gio­nen ge­kappt wer­den könn­ten.

Schwei­zer Un­ter­neh­men sind bei der Um­set­zung des Ge­gen­vor­schlags ge­for­dert

Die Schweiz hatte sich mit ihrer Lö­sung an der bis­he­ri­gen Re­gu­lie­rung in der EU ori­en­tiert. Sie ist daher auch in der Lage, auf Basis ihrer ei­ge­nen Re­geln, sou­ve­rän auch neue Re­geln der EU nach­zu­zie­hen. Dabei muss deren Aus­ge­stal­tung und Um­fang aber klar sein. In der EU ist man der­zeit noch nicht so­weit.

Daher ist es un­an­ge­mes­sen, aus den ak­tu­el­len Ent­wick­lun­gen in der EU be­reits heute For­de­run­gen nach weit­ge­hen­den Ge­set­zes­ver­schär­fun­gen in der Schweiz ab­zu­lei­ten. Für un­se­re Un­ter­neh­men gilt es jetzt zu­erst, die neuen Re­geln der Schweiz an­zu­wen­den und mit ihnen wich­ti­ge Er­fah­run­gen zu sam­meln.