Der gefährliche Weg zur Kommerzialisierung unseres Rechts
Der Bundesrat präsentierte letzten Dezember seine Botschaft zum kollektiven Rechtsschutz. Die darin vorgesehenen Instrumente bergen das hohe Risiko einer Amerikanisierung des schweizerischen Rechtssystems. Den Ausbau der bestehenden Verbandsklage sowie die kollektiven Vergleiche zulasten des Wirtschaftsstandorts Schweiz lehnt economiesuisse vehement ab. In den Niederlanden haben die dort ansässigen Unternehmen bereits gravierende negative Erfahrungen mit dem kollektiven Rechtsschutz gemacht. Vor dem Hintergrund des neuen Gesetzesentwurfs des Bundesrats unterhalten sich eine schweizerische und eine niederländische Anwältin darüber, welche Fehler die Schweiz vermeiden sollte.
Ende des vergangenen Jahres hat der Bundesrat die Botschaft zum kollektiven Rechtsschutz verabschiedet. Er will die bestehende Verbandsklage zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen ausbauen sowie kollektive Vergleiche zulasten des Wirtschaftsstandorts Schweiz ermöglichen. Dies käme einem prozessualen Paradigmenwechsel gleich und wäre für das Erfolgsmodell Schweiz aus mehreren Gründen äusserst schädlich. Insbesondere würde dadurch der internationalen Klageindustrie Tür und Tor geöffnet.
Sammelklagen kontinuierlich verschärft
Mit dem präsentierten Gesetzesvorhaben öffnet der Bundesrat die Tür zu einer Amerikanisierung unseres Rechtssystems. Er öffnet damit die Büchse der Pandora auch für die Schweiz, anstatt von den schlechten Erfahrungen in anderen Ländern zu lernen. In den Niederlanden sammelt man seit mehreren Jahren Erfahrungen mit einem Rechtssystem, welches Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes eingeführt und fortlaufend verschärft hat. Dieser Blick über die Grenze zeigt klar, dass die Einführung der vorgesehenen Instrumente auch in der Schweiz schnell zu unkontrollierbaren Klagen führen würde.
Der Blick über die Grenzen zeigt die Gefahren klar auf
Im Gespräch mit Isabella Wijnberg, Fachexpertin und Rechtsanwältin in einer der grössten niederländischen Kanzleien, nimmt economiesuisse den neu vorliegenden Gesetzesentwurf für die Schweiz zum Anlass, einen Blick auf die Entwicklungen in den Niederlanden zu werfen. Die Erfahrungen zeigen, dass sich die Sammelklagen dort in weitreichendem Umfang auf die Unternehmen auswirken. Sie sind zeitaufwendig und immer öffentlichkeitswirksam. Zudem werden sie regelmässig von Drittfinanzierern angestrengt oder zumindest von ihnen ermöglicht.
Preiserhöhungen für Konsumierende sind unausweichlich
Durch die Einführung von Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes ins schweizerische Rechtssystem werden letztlich alle Unternehmen ins Visier genommen und sehen sich zunehmenden Haftungsrisiken ausgesetzt. Dies führt nicht nur zu einer generellen Erhöhung der Preise für uns Konsumenten, sondern wäre auch durch das inhärente Missbrauchspotenzial solcher Instrumente zulasten aller unserer Unternehmen für unser Wirtschaftssystem und unser Erfolgsmodell Schweiz gravierend. Die Wirtschaft setzt sich daher geschlossen auch weiterhin gegen die Einführung unerprobter und artfremder Prozessinstrumente in unser Rechtssystem – und damit für die Verhinderung der Kommerzialisierung unseres schweizerischen Rechtssystems – ein.
Ein ausführliches Interview zur Entwicklung und zu den damit verbundenen Gefahren für ein Rechtssystem wurde im «Jusletter» vom 10. Januar 2022 publiziert.