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Unternehmen senken ihre CO2-Emissionen markant

Die Energie-Agentur der Wirtschaft EnAW berät und unterstützt Unternehmen darin, ihren Stromverbrauch und ihre Treibhausgase zu reduzieren. Ihre Leistungsbilanz 2018 zeigt, dass die Wirtschaft auf dem richtigen Weg ist: Unternehmen mit Zielvereinbarung senken ihre CO2-Emissionen und ihren Energieverbrauch weiter markant. Umso wichtiger ist, dass die derzeit laufende Revision des CO2-Gesetzes die Entwicklung nicht einschränkt – vielmehr soll sie Anreize bieten, Emissionen weiter zu senken.

Insgesamt haben die rund 4000 Unternehmen mit einer Zielvereinbarung bei der EnAW seit 2013 eine halbe Million Tonnen CO2 reduziert. Die CO2-Intensität sank 2018 auf 88,3 Prozent (Soll bis 2022: 91,6 Prozent). Damit ist der Soll-Zielwert des Bundes für das Jahr 2022 von der Wirtschaft bereits 2018 erreicht. Mit den seit 2013 umgesetzten Massnahmen wurden im Jahr 2018 ausserdem mehr als drei Millionen Megawattstunden Energie eingespart. Dank tieferer Energie- und Abgabenkosten sparen die Unternehmen hier fast 650 Millionen Franken, die sie wieder in innovative Effizienzmassnahmen investieren können.

 

Ist und Soll Vergleich von Brennstoffkonsum

Quelle: EnAW

Das System der Zielvereinbarungen funktioniert

Die Zahlen der EnAW zeigen nun deutlich, dass der verhaltensökonomische Anreiz der Zielvereinbarungen funktioniert – eine moderate CO2-Abgabe in Kombination mit der Rückerstattung erzielt die grösste Wirkung. Dies, weil der Anreiz der Rückerstattung die Unternehmen motiviert, mehr zu tun und auf langfristige Strategien zur CO2-Reduktion und Energieeffizienz zu setzen.

CO2-Revision benötigt die richtigen Massnahmen

Mit den richtigen Rahmenbedingungen kann die Wirtschaft ihre CO2-Einsparungen nochmals um 50 bis 100 Prozent steigern. economiesuisse schlägt dazu fünf konkrete Massnahmen vor, um das bewährte und erfolgreiche Instrument der Zielvereinbarungen zu verbessern:

Diese Anpassungen streben eine konstruktive und wirkungsvolle Klimapolitik an. So können einseitige Belastungen und Wettbewerbsnachteile für die Wirtschaft vermieden und dabei gleichzeitig die Emissionseinsparungen erhöht werden. Bei einer entsprechenden Ausgestaltung der CO2-Revision kann die Schweizer Wirtschaft ihren Beitrag an die Klimaziele substanziell vergrössern.

  • Das Modell der Zielvereinbarungen soll für alle Unternehmen offenstehen.
  • Wenn ein Unternehmen eine grössere CO2-Reduktion erreicht, als das Ziel der Verminderungsverpflichtung vorgibt, sollen diese zusätzlich erzielten Einsparungen dem Unternehmen auch angerechnet werden.
  • Anstelle einer komplizierten Härtefallregelung sollen die Unternehmen bei unerwarteten Umsetzungsschwierigkeiten einen Teil ihrer Verminderungsverpflichtung unkompliziert mittels Reduktionen im Ausland umsetzen können, wie dies bereits im Rahmen des Kyoto-Protokolls möglich war.
  • Die rückerstattungsberechtigten Unternehmen mit einer Zielvereinbarung sollen auch weiterhin einen Anteil an der Rückverteilung der Abgabe erhalten und diese Mittel in emissionsmindernde Massnahmen investieren können.
  • Unternehmen sollen für ihre bisher erbrachten Reduktionsleistungen nicht «bestraft» werden. Diese Vorleistungen sollen anerkannt und berücksichtigt werden.