Warum Angela Merkel nie Bundesrätin werden kann
Faktencheck Nr. 3 zum Rahmenabkommen: Die Gegner des Rahmenabkommens mit der EU behaupten, EU-Bürger in der Schweiz könnten abstimmen und in politische Ämter gewählt werden. Ein kurzer Faktencheck zeigt allerdings: Solche Rechte haben mit dem Rahmenabkommen nichts zu tun.
Behauptung: Das Rahmenabkommen erlaubt EU-Bürgern in der Schweiz, abzustimmen oder in politische Ämter gewählt zu werden.
Tatsachen: Im Vertrag über die Arbeitsweise der EU regelt die Union die politischen Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger, also die Möglichkeit, abzustimmen, Personen zu wählen oder selbst für politische Ämter zu kandidieren. Dieser Vertrag ist aber nicht Gegenstand des Rahmenabkommens. Letzteres hat zum Ziel, die Bestimmungen über den Zugang der Schweiz zum europäischen Binnenmarkt abzudecken und bezieht sich deshalb auch nur auf die fünf massgebenden Verträge: Landverkehr, Luftverkehr, den Abbau technischer Handelshemmnisse, Landwirtschaft und die Personenfreizügigkeit (FZA). Das FZA könnte dereinst mit Teilen der sogenannten Unionsbürgerrichtlinie ergänzt werden, zurzeit ist das aber noch nicht der Fall und somit ist diese auch nicht Gegenstand des Rahmenabkommens. Selbst wenn das einmal ändert, enthält die Richtlinie ohnehin keine Vorschriften über politische Rechte.
Übrigens: Wussten Sie, dass die Zukunft der EU politisch stark aus der Schweiz heraus bestimmt wird? Schweizer dürfen bekanntermassen nicht abstimmen, wenn in der EU gewählt wird. Das bedeutet aber nicht, dass die Wahlen nicht massgebend aus der Schweiz heraus mitbestimmt werden. So leben hier 1,4 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger. Das ist aber noch nicht alles: 600'000 Schweizer haben eine Doppelbürgerschaft. Macht also zwei Millionen EU-Bürger in der Schweiz, von denen 1,7 Millionen alt genug sind, um zu wählen. Es bestimmen also mehr Menschen in der Schweiz die politische Zukunft der EU als in manch einem Mitgliedstaat wie Lettland, Estland oder Zypern. Diese 1,7 Millionen Menschen in der Schweiz entscheiden somit mit darüber, wie die 451'000 Schweizer leben, die sich wiederum in einem EU-Staat niedergelassen haben. Von ihnen besitzen übrigens 345'000 ein Stimmrecht in der EU.
Faktencheck Rahmenabkommen
In unserer Sommerserie «Faktenchecks zum Rahmenabkommen» sind bereits folgende Beiträge erschienen:
1. Uups! 60 Prozent des Stimmvolkes glatt vergessen
2. Dürfen wir nur noch im Sommer schwimmen?
4. Wie das Rahmenabkommen unsere Souveränität stärkt
5. Die Steuerhoheit der Kantone bleibt gewahrt
6. Rahmenabkommen stärkt Schweizer Bildungssystem
7. Lohnschutz bleibt Sache der Sozialpartner
8. Die Mär vom Tod der Kantonalbanken