Die Gelegenheit beim Schopf packen
Die EU ist bereit, die vom Bundesrat verlangten Klärungen zum institutionellen Abkommen vorzunehmen. Dies müsse aber in den nächsten Tagen geschehen.
Bereits vier Tage nach dem Schreiben des Bundesrats an Kommissionspräsident Juncker liegt dessen Antwort vor: Die EU ist bereit, «sämtliche Zweifel zu zerstreuen» und die notwendigen Klärungen vorzunehmen, die es dem Bundesrat erlauben sollen, das institutionelle Abkommen zu unterzeichnen. Dies könne im Rahmen von einer oder mehreren schriftlichen Erklärungen zum Abkommen erfolgen.
Die Klärungen müssen aber bis zum 18. Juni 2019 vorliegen, damit die Kommission den Fortschritt der Verhandlungen beurteilen kann. Dies würde es ihr auch erlauben, den Mitgliedstaaten noch rechtzeitig eine Verlängerung der Äquivalenzanerkennung für die Schweizer Börse über den 1. Juli hinaus vorzuschlagen. Nachverhandlungen des vorliegenden Abkommens hat Juncker erneut zurückgewiesen.
eonomiesuisse begrüsst die positive Antwort der Kommission. Nun gilt es, die Gelegenheit beim Schopf zu packen und die notwendigen Gespräche rasch zu führen. Hierfür sind guter Wille und Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten gefragt.
Sollten die Klärungen bis Mitte Juni nicht vorliegen, muss damit gerechnet werden, dass die EU die Börsenäquivalenz nicht verlängert. Dies könnte eine Negativspirale in den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU auslösen und den Zugang der Schweizer Unternehmen zum wichtigen EU-Binnenmarkt nachhaltig verschlechtern.