Die entbehrliche «Link-Steuer»
economiesuisse unterstützt die laufende Revision des Urheberrechts (URG) auf Basis des Kompromisses der Arbeitsgruppe Urheberrecht AGUR 12, in welcher der Verband mitgewirkt hat. Das Kernanliegen der Revision ist es, die Online-Piraterie zu bekämpfen und das URG zu modernisieren. economiesuisse unterstützt generell die wirksame Durchsetzung von Immaterialgüterrechten und entsprechend auch des Urheberrechts.
economiesuisse begrüsst den Entscheid des Ständerats, die Beratung über das Urheberrecht zu verschieben. Die Vorlage war nach Einführung des Leistungsschutzrechts in der vorberatenden Kommission in Schieflage geraten. Ein solches Recht wäre ein Novum in der Schweiz, hat sich international nicht bewährt und ist der falsche Weg, das Verlagswesen in der Schweiz zu unterstützen. Eine solche Link-Steuer wäre letztlich sogar ein Bumerang für die Verlage.
Wir unterstützen die wirksame Ausgestaltung des Immaterialgüterrechts und entsprechend eine Modernisierung des Urheberrechts. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats WBK-S hätte mit ihrer Anpassung aber das Gegenteil bewirkt: Sie schlug ein nicht vom AGUR-Kompromiss vorgeschlagenes Leistungsschutzrecht – also eine «Link-Steuer» für das Internet – vor. Dies ist eine entbehrliche Regulierung, die auch den Verlagen in der Schweiz bloss schadet. Suchmaschinenbetreiber, aber auch weitere, kleine Plattformen sollen für Anrisse auf redaktionelle Inhalte mit dieser Link-Steuer zur Kasse gebeten werden. Im Ausland hat man gesehen, dass eine solche Umverteilung nichts bringt. So hat sich in Spanien gezeigt, dass Verlage kein Entgelt aus dem Leistungsschutzrecht erhalten.
Aus Sicht der Wirtschaft ist es wesentlich, dass bei der Beratung der komplexen Vorlage URG nicht vom breit abgestützten AGUR-Kompromiss abgewichen wird. Mit dem heutigen Entscheid des Ständerats erhält die WBK-S nun die Möglichkeit, sich auf den AGUR-Kompromiss zu fokussieren und die Interessen einzelner Branchen nicht zu stark zu gewichten.