Neues Urheberrecht tritt in Kraft
Ab 1. April 2020 gilt das revidierte Urheberrechtsgesetz. Die Wirtschaft begrüsst, dass damit – nach vielen Jahren – das Urheberrecht wieder modernisiert und an die technologischen Entwicklungen angepasst wird. Die Auswirkungen zu einzelnen Bestimmungen werden sich in der Praxis erst noch zeigen. Für viele Unternehmen sind im Tagesgeschäft insbesondere die neuen Bestimmungen zum Schutz von Fotografien genau zu beobachten.
Die Wirtschaft begrüsst das revidierte Urheberrechtsgesetz. Es ist das Resultat eines breit abgestützten Kompromisses, der bereits vor der parlamentarischen Beratung unter Einbezug aller Interessenvertreter entwickelt und daher in den wesentlichen Punkten mitgetragen werden konnte. Das neue Gesetz ist damit an die technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre angepasst und eine gute Grundlage, um die Herausforderungen der Digitalisierung angehen zu können.
Erweiterter Schutz für Fotografien
Eine im Geschäftsalltag wesentliche Neuerung tritt insbesondere hinsichtlich der Fotografien in Kraft. Neu sind alle Fotos, sowohl Fotos von Profis wie auch von Laien, in der Schweiz urheberrechtlich geschützt. Dies war bis anhin nicht so. Nutzerinnen und Nutzer müssen deshalb ausserhalb des privaten Rahmens und insbesondere auch bei der Verwendung im digitalen Kontext die Nutzungsrechte für jede Verwendung abklären, denn das Urheberrecht liegt immer bei der Fotografin bzw. dem Fotografen. Das Institut für Geistiges Eigentum hat für diese einschneidende Neuerung einen Flyer erarbeitet, um ein entsprechendes Bewusstsein zu schaffen. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich diese Bestimmung in der Praxis auswirkt.
Wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Internetpiraterie
Um die Internetpiraterie effizienter zu bekämpfen, führte das Parlament zusätzliche Neuerungen ein. Die Hosting-Provider sind diejenigen, die sicherstellen können, dass ihre Server keine Plattformen für Piraterie bieten. Jeder Hosting-Provider muss gemäss dem revidierten Gesetz dafür sorgen, dass urheberrechtsverletzende Inhalte, sobald sie von seinen Servern entfernt wurden, auch definitiv von seinen Servern fernbleiben. Dieses «stay down» wurde von den USA im Kampf gegen die Internetpiraterie vehement gefordert – Länder, die sich nicht daran halten, landen auf einer Beobachtungsliste, dem sogenannten «Special Report 301». Die Wirtschaft erwartet nun, dass die Anpassung im Schweizer Urheberrecht entsprechend gewürdigt und unser Land spätestens im Frühling 2021 von dieser Liste gestrichen wird.