Revision des Urheberrechts im Ziel
Heute fand die Schlussabstimmung zur Revision des Schweizer Urheberrechtsgesetzes statt. Nachdem in der aktuellen Herbstsession die letzte Differenz bereinigt werden konnte, findet ein langjähriger Revisionsprozess seinen Abschluss. Wenn auch nicht alle Punkte im Sinne der Wirtschaft gelöst wurden, so begrüsst economiesuisse die Rückkehr zur Rechtssicherheit und die Anpassung an die technologischen Entwicklungen.
Das Urheberrechtsgesetz (URG) wurde erfolgreich revidiert. Bei der Revision der Vorlage mussten zahlreiche unterschiedliche Interessen von Kulturschaffenden, Produzenten, Nutzern, Konsumenten und der Wirtschaft berücksichtigt werden. Die abgeschlossene Urheberrechtsrevision basiert entsprechend auf einem breit abgestützten Kompromiss, der von sämtlichen Vertretern in den wesentlichen Punkten mitgetragen wurde. Die verschiedenen Interessengruppen hatten sich in einer vom Institut für Geistiges Eigentum (IGE) eingesetzten Arbeitsgruppe nach einem langwierigen Prozess geeinigt. Das Urheberrechtsgesetz musste modernisiert und an die technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre angepasst werden, um sich den Herausforderungen der Digitalisierung stellen zu können.
Erfolgreicher Abschluss nach jahrelanger Ungewissheit
Beim vorliegenden Kompromiss mussten die einzelnen Interessengruppen in Teilbereichen natürlich auch Abstriche hinsichtlich ihrer einstigen Idealposition hinnehmen. Jedoch ist es erfolgreich gelungen, immer das grosse Ganze im Auge zu behalten. Insofern ist es als Erfolg zu werten, wenn die Revision des Urheberrechtsgesetzes mit der heutigen Schlussabstimmung im Parlament nach Jahren der Ungewissheit ins Trockene gebracht werden konnte.
Mit dem baldigen Inkrafttreten des URG – voraussichtlich im Frühling 2020 – erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Schweiz wieder von der US-Watchliste «Special Report 301» verschwindet.