stabilisierungsprogramm

Stellungnahme zum Stabilisierungsprogramm 2017 bis 2019

Die Sicherung der finanziellen Stabilität des Bundes ist auch für economiesuisse ein erstrangiges Anliegen. Nur gesunde Bundesfinanzen ermöglichen eine nachhaltige Aufgabenerfüllung bei gleichzeitig akzeptablen fiskalischen Verhältnissen.

Zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse ist das Stabilisierungsprogramm unverzichtbar. Treffen die Prognosen für die Entwicklung des Bundeshaushalts bis 2019 gemäss finanzpolitischer Standortbestimmung vom Februar 2016 zu, ist das Entlastungsvolumen des Stabilisierungsprogramms eine Mindestvorgabe, die nicht unterschritten werden kann. Es dürften gar Zusatzmassnahmen erforderlich sein, damit der Haushalt die gesetzlichen Anforderungen erfüllen kann.

economiesuisse hat zusammengefasst folgende Position zum Stabilisierungsprogramm 2017 bis 2019:

1. economiesuisse unterstützt das geplante Entlastungsvolumen von 1 Milliarde Franken.

2. Ebenfalls unterstützt wird die Entlastungsstrategie, die auf ausschliesslich ausgabenseitige Massnahmen setzt.

3. Der Grundsatz der Ausgewogenheit der Massnahmen sowohl zwischen den Aufgabengebieten wie zwischen dem Transfer- und Eigenbereich ist richtig. Gleichzeitig sind ausgabenpolitische Prioritäten auf für das Wachstum und den Wohlstand der Schweiz zentrale Aufgaben zu setzen. Nicht eingeplante Mehrbelastungen sind zu vermeiden.

4. Der Eigenbereich des Bundes soll nach Meinung von economiesuisse einen höheren Entlastungsbeitrag tragen. Eine Zielgrösse von fünf Prozent der Eigenausgaben, im Minimum aber ein zusätzlicher Entlastungsbeitrag von 100 Millionen Franken, ist vorzugeben.

5. Bei den stark gebundenen Ausgaben sind weitere Entlastungen zu prüfen.

6. Die Teuerungskorrektur ist in allen Aufgabengebieten mit in der Vergangenheit zu hohen Teuerungsraten zu vollziehen. Ausnahme: Bildung, Forschung und Innovation (BFI).

7. Im BFI-Bereich sind die Entlastungen zu halbieren.

8. Auf Kürzungen im Zollbereich ist zu verzichten (kein Leistungsabbau).

9. Die übrigen Massnahmen des Bundesrats werden von economiesuisse unterstützt.

10. Alternative bzw. ergänzende Entlastungsmassnahmen sind aus Sicht von economiesuisse:

– eine zusätzliche Senkung des Ausgabenwachstums bei der Entwicklungshilfe;

– die reale Stabilisierung der Ausgaben bei der Kultur und Freizeit sowie bei der Gesundheit auf dem Niveau von 2015;

– durch das Parlament: Sistierung der Vorlage zur Anpassung der anrechenbaren Mietzinsmaxima bei den Ergänzungsleistungen (14.098).