Unternehmenssteuern: Reform konkretisiert sich
6. Beitrag der Reihe zur Unternehmenssteuerreform
Bund und Kantone planen, im Dezember den Schlussbericht zur Unternehmenssteuerreform III vorzulegen. Im Bericht werden erstmals konkrete Massnahmen genannt. Die eigentliche Reformvorlage folgt 2014. Die Umsetzung erfolgt nicht vor 2018. Nötige Finanzierungsspielräume können somit dank der langen Vorlaufzeit aufgebaut werden.
Bund und Kantone planen, im Dezember den Schlussbericht zur Unternehmenssteuerreform III vorzulegen. Im Bericht werden erstmals konkrete Massnahmen genannt. Die eigentliche Reformvorlage folgt 2014. Die Umsetzung erfolgt nicht vor 2018. Nötige Finanzierungsspielräume können somit dank der langen Vorlaufzeit aufgebaut werden.
Der grosse Effort, den Bund und Kantone bei der Planung der Unternehmenssteuerreform an den Tag legen, zeigt, wie wichtig das Projekt für die Schweiz ist. Vom Gelingen der Reform hängen nicht nur Zehntausende Arbeitsplätze, sondern auch Steuereinnahmen in Milliardenhöhe ab. Für die Wirtschaft ist die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ein ebenso zentrales wie strategisches Thema. Die Wirtschaft unterstützt deshalb den Lösungsprozess engagiert und konstruktiv. Bund und Kantone wollen das Ergebnis der bisherigen Arbeiten im Dezember 2013 in einem Schlussbericht veröffentlichen.
Der Schlussbericht wird an den im Mai 2013 veröffentlichten Paradigmenwechsel im internationalen Steuersystem?