Steuerstreit mit der EU: erste Erfolge der Reformstrategie
4. Beitrag der Reihe zur Unternehmenssteuerreform
Seit die Kernelemente der nächsten Unternehmenssteuerreform präsentiert wurden, hat sich der Steuerstreit mit der EU entspannt. Die Strategie, die kritisierten Steuerregimes durch international akzeptierte Ersatzmassnahmen zu ersetzen, scheint aufzugehen.
Seit die Kernelemente der nächsten Unternehmenssteuerreform präsentiert wurden, hat sich der Steuerstreit mit der EU entspannt. Die Strategie, die kritisierten Steuerregimes durch international akzeptierte Ersatzmassnahmen zu ersetzen, scheint aufzugehen.
Der Steuerstreit im Bereich der Unternehmensbesteuerung schwelt schon lange. Bereits seit 2005 kritisiert die EU-Kommission die kantonalen Steuerregimes als eine selektive Begünstigung bestimmter Unternehmen («staatliche Beihilfe»). Da nur Gewinne im Ausland von den Regimes profitierten (ring fencing), würde der Wettbewerb verfälscht und das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU verletzt. Der Bundesrat hat diese Interpretation stets abgelehnt. Denn das Freihandelsabkommen regelt lediglich den grenzüberschreitenden Warenhandel und nicht die steuerliche Behandlung von Unternehmen (Mobile konzerninterne Finanzierung