Person in Rollstuhl in Parlament

Ge­misch­te so­zi­al­po­li­ti­sche Si­gna­le: In­kon­se­quenz bei der IV, po­si­ti­ver Schritt bei der AHV

Eine par­la­men­ta­ri­sche In­itia­ti­ve ver­langt die ra­sche Ein­füh­rung einer Schul­den­brem­se bei der AHV. Die­sem po­si­ti­ven Schritt steht ein wei­te­rer Ent­scheid für die Auf­wei­chung der not­wen­di­gen IV-Sa­nie­rung ent­ge­gen.​

In der Win­ter­ses­si­on hat der Na­tio­nal­rat beim zwei­ten Teil der sechs­ten IV-Re­vi­si­on (Re­vi­si­on 6b) das grund­le­gen­de Ziel, die IV fi­nan­zi­ell zu sa­nie­ren, aus den Augen ver­lo­ren. Er be­schloss eine Vor­la­ge, die prak­tisch keine Ein­spa­run­gen bringt. Dem Vor­schlag ist die vor­be­ra­ten­de Kom­mis­si­on des Stän­de­rats (SGK-S) nun ge­folgt. Wich­ti­ge Sa­nie­rungs­schrit­te sol­len aus der Vor­la­ge aus­ge­klam­mert wer­den. Die hohen De­fi­zi­te der IV der ver­gan­ge­nen Jahre, die zum Schul­den­berg von 15 Mil­li­ar­den Fran­ken ge­führt haben, schei­nen be­reits ver­ges­sen. Die in die­ser Form stark ab­ge­schwäch­te Vor­la­ge ge­fähr­det die zeit­ge­rech­te Sa­nie­rung der IV, die dem Stimm­volk im Aus­tausch für die Zu­stim­mung zur be­fris­te­ten Er­hö­hung der Mehr­wert­steu­er zu­guns­ten der IV ver­spro­chen wurde. Ohne die zu­sätz­li­chen Mit­tel aus der Mehr­wert­steu­er sowie die Über­nah­me der IV-Schuld­zin­sen durch den Bund wäre die IV nach wie vor mit über 500 Mil­lio­nen Fran­ken jähr­lich im De­fi­zit.

Bis 2018, dem Ende der Zu­satz­fi­nan­zie­rung, muss die IV auf ei­ge­nen Bei­nen ste­hen. Zudem muss sie ihre Schul­den bei der AHV ab­bau­en. Dazu ist eine kon­se­quen­te Sa­nie­rung un­er­läss­lich. Der Stän­de­rat muss die Wei­chen wie­der rich­tig stel­len und die IV-Re­vi­si­on in der Früh­jahrs­ses­si­on auf den Sa­nie­rungs­pfad zu­rück­zu­brin­gen. Die kon­se­quen­te Sa­nie­rung der IV ist umso wich­ti­ger, als die AHV bald selbst auf die fi­nan­zi­el­len Mit­tel an­ge­wie­sen ist. Die fi­nan­zi­el­le Lage der AHV spitzt sich je län­ger je mehr zu. Ge­mäss den ak­tu­el­len Fi­nanz­per­spek­ti­ven des Bun­des­amts für So­zi­al­ver­si­che­run­gen (BSV) wer­den die Lohn­bei­trä­ge sowie die Zah­lun­gen des Bun­des be­reits ab 2013 nicht mehr aus­rei­chen, um die lau­fen­den Ren­ten zu de­cken bzw. das Um­la­ge­er­geb­nis droht be­reits die­ses Jahr ne­ga­tiv aus­zu­fal­len. Nur dank der Er­trä­ge aus dem Fonds wird die AHV-Rech­nung noch ein paar Jahre im po­si­ti­ven Be­reich blei­ben.


Die bür­ger­li­chen Par­tei­en haben diese Ge­fahr er­kannt und eine par­la­men­ta­ri­sche In­itia­ti­ve zur vor­zei­ti­gen Ein­füh­rung einer AHV-Schul­den­brem­se ein­ge­reicht. Die SGK-S hat die In­itia­ti­ve an­ge­nom­men und ihrer Schwes­ter­kom­mis­si­on im Na­tio­nal­rat über­wie­sen. eco­no­mie­su­is­se be­grüsst den Vor­stoss, der eine wich­ti­ge Grund­la­ge für die fi­nan­zi­el­le Ab­si­che­rung der AHV dar­stellt. Die Schul­den­brem­se als Ga­ran­tin einer nach­hal­ti­gen Fi­nanz­po­li­tik fin­det in­ter­na­tio­nal viel An­er­ken­nung und eig­net sich des­halb auch als Ab­si­che­rungs­in­stru­ment für die gros­sen So­zi­al­wer­ke. Die ge­fähr­li­che fi­nan­zi­el­le Schief­la­ge der IV in den ver­gan­ge­nen Jah­ren zeigt, was ohne Schul­den­brem­se pas­siert. Der AHV muss eine ähn­li­che Ent­wick­lung er­spart wer­den. Die ra­sche Ein­füh­rung einer Schul­den­brem­se ist an­ge­zeigt.