Person in Rollstuhl in Parlament

Gemischte sozialpolitische Signale: Inkonsequenz bei der IV, positiver Schritt bei der AHV

Eine parlamentarische Initiative verlangt die rasche Einführung einer Schuldenbremse bei der AHV. Diesem positiven Schritt steht ein weiterer Entscheid für die Aufweichung der notwendigen IV-Sanierung entgegen.​

In der Wintersession hat der Nationalrat beim zweiten Teil der sechsten IV-Revision (Revision 6b) das grundlegende Ziel, die IV finanziell zu sanieren, aus den Augen verloren. Er beschloss eine Vorlage, die praktisch keine Einsparungen bringt. Dem Vorschlag ist die vorberatende Kommission des Ständerats (SGK-S) nun gefolgt. Wichtige Sanierungsschritte sollen aus der Vorlage ausgeklammert werden. Die hohen Defizite der IV der vergangenen Jahre, die zum Schuldenberg von 15 Milliarden Franken geführt haben, scheinen bereits vergessen. Die in dieser Form stark abgeschwächte Vorlage gefährdet die zeitgerechte Sanierung der IV, die dem Stimmvolk im Austausch für die Zustimmung zur befristeten Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der IV versprochen wurde. Ohne die zusätzlichen Mittel aus der Mehrwertsteuer sowie die Übernahme der IV-Schuldzinsen durch den Bund wäre die IV nach wie vor mit über 500 Millionen Franken jährlich im Defizit.

Bis 2018, dem Ende der Zusatzfinanzierung, muss die IV auf eigenen Beinen stehen. Zudem muss sie ihre Schulden bei der AHV abbauen. Dazu ist eine konsequente Sanierung unerlässlich. Der Ständerat muss die Weichen wieder richtig stellen und die IV-Revision in der Frühjahrssession auf den Sanierungspfad zurückzubringen. Die konsequente Sanierung der IV ist umso wichtiger, als die AHV bald selbst auf die finanziellen Mittel angewiesen ist. Die finanzielle Lage der AHV spitzt sich je länger je mehr zu. Gemäss den aktuellen Finanzperspektiven des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) werden die Lohnbeiträge sowie die Zahlungen des Bundes bereits ab 2013 nicht mehr ausreichen, um die laufenden Renten zu decken bzw. das Umlageergebnis droht bereits dieses Jahr negativ auszufallen. Nur dank der Erträge aus dem Fonds wird die AHV-Rechnung noch ein paar Jahre im positiven Bereich bleiben.


Die bürgerlichen Parteien haben diese Gefahr erkannt und eine parlamentarische Initiative zur vorzeitigen Einführung einer AHV-Schuldenbremse eingereicht. Die SGK-S hat die Initiative angenommen und ihrer Schwesterkommission im Nationalrat überwiesen. economiesuisse begrüsst den Vorstoss, der eine wichtige Grundlage für die finanzielle Absicherung der AHV darstellt. Die Schuldenbremse als Garantin einer nachhaltigen Finanzpolitik findet international viel Anerkennung und eignet sich deshalb auch als Absicherungsinstrument für die grossen Sozialwerke. Die gefährliche finanzielle Schieflage der IV in den vergangenen Jahren zeigt, was ohne Schuldenbremse passiert. Der AHV muss eine ähnliche Entwicklung erspart werden. Die rasche Einführung einer Schuldenbremse ist angezeigt.