Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und überbordende Regulierungen verhindert
Der Nationalrat hat das Kollektivanlagengesetz als Zweitrat beraten. Bei den meisten Punkten ist er seiner vorberatenden Kommission gefolgt. In für die Finanzdienstleister entscheidenden Fragen hat die Grosse Kammer erhebliche Verbesserungen beschlossen. Zu bedauern ist hingegen ihr Beschluss, beim Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen eine umfassende Protokollierungspflicht einzuführen. Verhaltensregeln und Protokollierungspflichten beim Vertrieb sollten für alle Finanzprodukte einheitlich geregelt werden. Dafür bietet sich das vom Bundesrat in Auftrag gegebene Finanzdienstleistungsgesetz an. Sonderlösungen im Kollektivanlagengesetz dienen weder dem Anlegerschutz noch der Praktikabilität. Zudem verzerren sie den Wettbewerb zwischen den einzelnen Finanzprodukten.
economiesuisse begrüsst die Beschlüsse des Nationalrats. Er hat wie bereits der Ständerat einen überschiessenden «Swiss Finish» weitgehend verhindert. Die Revision soll in erster Linie den Zugang zum europäischen Markt für schweizerische Vermögensverwalter sicherstellen und damit die Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Finanzplatzes stärken sowie den Anlegerschutz in den entscheidenden Punkten verbessern. Diese Hauptziele lassen sich auch ohne die vom Bundesrat vorgeschlagenen, teilweise rigiden Einschränkungen erreichen. Das Geschäft geht zur Differenzbereinigung nun zurück in den Ständerat. Dieser ist beraten, mit Ausnahme der umfassenden Protokollierungspflichten, den Nationalratsbeschlüssen zuzustimmen.