Eisenbahninfrastruktur: Solide Finanzierung und nationale Optik unabdingbar
Die Verkehrskommission des Ständerats unterstützt die Vorschläge des Bundesrats bezüglich Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur. Sie spricht sich aber für einen grösseren ersten Ausbauschritt aus. economiesuisse sieht derzeit keine Möglichkeit, wie ein Ausbauschritt in dieser Höhe zu finanzieren wäre. Nicht einmal die Finanzierung der vom Bundesrat vorgeschlagenen Tranche über 3,5 Milliarden Franken ist gesichert.
Die von verschiedenen Kreisen des öffentlichen Verkehrs geforderte und heute von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats befürwortete Erhöhung der ersten Ausbautranche im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms STEP auf 6 Milliarden Franken betrachtet economiesuisse äusserst kritisch. Statt zusätzliche Projekte zu beschliessen, sollte auf eine solide Finanzierungslösung für den vom Bundesrat vorgeschlagenen Ausbau von 3,5 Milliarden Franken geachtet werden.
Die vorgeschlagene Zweckbindung der direkten Bundessteuer als neue Finanzierungsquelle für die Bahninfrastruktur lehnt economiesuisse ab. Bis heute bestehen keine Zweckbindungen der direkten Bundessteuer. Eine solche wäre ein Präzedenzfall, der ähnlichen Lösungen Tür und Tor öffnen würde. Die bereits teilweise zweckgebundene Mehrwertsteuer zeigt, wie Zweckbindungen Finanzströme komplizieren und die Bundesfinanzen unübersichtlich machen. Die Einnahmen der direkten Bundessteuer sollten (abzüglich des Kantonsanteils) weiterhin vollumfänglich in den allgemeinen Bundeshaushalt fliessen. Die von der Kommission weiterverfolgte Finanzierung über eine stärkere Nutzerfinanzierung hingegen begrüsst economiesuisse.
Für weitere Projekte im ersten Ausbauschritt sieht die Wirtschaft derzeit keine Spielräume, es sei denn, der erste Ausbauschritt würde zeitlich erstreckt. Aber auch weitere gewichtige Gründe sprechen gegen eine Aufstockung. So besteht schweizweit keine Einigkeit darüber, welche weiteren Projekte in einem ersten Schritt realisiert werden sollen. Weiter steht eine zweite Ausbautranche mit einem beachtlichen Finanzierungsumfang von 8 bis 10 Milliarden Franken bereit, die bereits in wenigen Jahren in die Planung gehen wird. Werden zusätzliche Infrastrukturausbauten benötigt, so sind diese im Rahmen des zweiten Ausbauschritts (und der darauf folgenden Schritte) sukzessive und nach klarer nationaler Prioritätenordnung, unter Berücksichtigung der maximalen volks- und betriebswirtschaftlichen Rentabilitäten, anzugehen. Zudem verweisen wir auf die bereits bestehenden Ausbauprogramme bei der Bahninfrastruktur (ZEB, HGV und NEAT) im Umfang von weiteren rund 10 Milliarden Franken.
Die vorgeschlagene Zweckbindung der direkten Bundessteuer als neue Finanzierungsquelle für die Bahninfrastruktur lehnt economiesuisse ab. Bis heute bestehen keine Zweckbindungen der direkten Bundessteuer. Eine solche wäre ein Präzedenzfall, der ähnlichen Lösungen Tür und Tor öffnen würde. Die bereits teilweise zweckgebundene Mehrwertsteuer zeigt, wie Zweckbindungen Finanzströme komplizieren und die Bundesfinanzen unübersichtlich machen. Die Einnahmen der direkten Bundessteuer sollten (abzüglich des Kantonsanteils) weiterhin vollumfänglich in den allgemeinen Bundeshaushalt fliessen. Die von der Kommission weiterverfolgte Finanzierung über eine stärkere Nutzerfinanzierung hingegen begrüsst economiesuisse.
Für weitere Projekte im ersten Ausbauschritt sieht die Wirtschaft derzeit keine Spielräume, es sei denn, der erste Ausbauschritt würde zeitlich erstreckt. Aber auch weitere gewichtige Gründe sprechen gegen eine Aufstockung. So besteht schweizweit keine Einigkeit darüber, welche weiteren Projekte in einem ersten Schritt realisiert werden sollen. Weiter steht eine zweite Ausbautranche mit einem beachtlichen Finanzierungsumfang von 8 bis 10 Milliarden Franken bereit, die bereits in wenigen Jahren in die Planung gehen wird. Werden zusätzliche Infrastrukturausbauten benötigt, so sind diese im Rahmen des zweiten Ausbauschritts (und der darauf folgenden Schritte) sukzessive und nach klarer nationaler Prioritätenordnung, unter Berücksichtigung der maximalen volks- und betriebswirtschaftlichen Rentabilitäten, anzugehen. Zudem verweisen wir auf die bereits bestehenden Ausbauprogramme bei der Bahninfrastruktur (ZEB, HGV und NEAT) im Umfang von weiteren rund 10 Milliarden Franken.