Lebensqualität dank freier Fahrt zwischen der Schweiz und der EU
Das Wichtigste in Kürze:
- Seit 25 Jahren profitieren wir vom Landverkehrsabkommen (LVA) mit der EU.
- Die Bilateralen III sichern das Abkommen für die Zukunft.
- Das Ergebnis: Ein günstiger, nachhaltiger und moderner internationaler Verkehr.
Das Landverkehrsabkommen mit der EU ist eine Erfolgsgeschichte. Seit 25 Jahren sorgt es für geregelte Verhältnisse beim grenzüberschreitenden Verkehr zwischen der Schweiz und unseren Nachbarländern. Viele positive Folgen sind so selbstverständlich geworden, dass sie uns heute gar nicht mehr auffallen. Unter anderem gehören dazu:
- Kostengünstige und einfache Gütertransporte im Import und Export und dadurch bessere Löhne und Konsumentenpreise.
- Die erreichte Verlagerung des schweren Transit-Güterverkehrs auf die Schiene und damit die Verkehrsentlastung auf der Strasse.
- Die Finanzierung der Bahninfrastruktur durch die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe.
- Das Nacht- und Sonntagsfahrverbot.
Ohne stabile Beziehungen zur EU wären diese Errungenschaften nicht möglich gewesen. Wir würden uns öfter ärgern und wahrscheinlich endlos über Lärm, Emissionen, teure Transportleistungen und Güter diskutieren.
Die Schweizerinnen und Schweizer erhalten zum Fünfer auch noch das Weggli
Mit den Bilateralen III ändert sich an den Errungenschaften des LVA nichts. Diese bleiben unangetastet - so wie es beide Vertragsparteien wollten. Allerdings wird ein Element des Vertrags endlich Realität, das bisher 25 Jahre lang vernachlässigt wurde: Die Öffnung des internationalen Personenschienenverkehrs. Das heisst, dass künftig ausländische Bahnunternehmen mehr Verbindungen in die Schweiz anbieten können, sofern sie dafür freie Kapazitäten auf dem Schienennetz finden. Dabei gilt «Schweizer Recht auf Schweizer Boden». Das heisst, dass alle Vorschriften und Systeme bezüglich Löhnen, Tarifen, Fahrplan oder Behindertengleichstellung erfüllt sein müssen.
Gleichzeitig erhalten Schweizer Bahnunternehmen ein Gegenrecht. Sie können eigenständig grenzüberschreitende Verbindungen ins europäische Ausland anbieten – etwas das bisher nicht in diesem Umfang möglich war. Zu guter Letzt bleibt der öffentliche Verkehr innerhalb der Schweiz unangetastet. Der ist nämlich nach wie vor nicht vom LVA erfasst. Insgesamt hat die Schweiz mit diesem Verhandlungsergebnis ihre eigenen Erwartungen übertroffen. Sogar von gewerkschaftlicher Seite gab es Lob.
Vorteile werden im Alltag spürbar sein
Kein Wunder. Für die Bahnkundinnen und Bahnkunden ist das vorbehaltlos eine gute Nachricht. Das Bahnangebot wird breiter, innovativer und günstiger. Das werden wir alle im Alltag spüren. Nicht nur überzeugte Klimaschützer, sondern auch Leute, die der Bahn aktuell noch skeptisch gegenüberstehen. Wer lieber weiterhin mit den SBB als mit Flixtrain fährt, wird ebenfalls profitieren. Die neue Konkurrenz (nach Schweizer Regeln!) belebt das Geschäft und alle Marktteilnehmenden werden sich mehr um die Kundschaft bemühen müssen. Eine Bahn, die einfach für die Kunden da ist: Wer will das nicht?