economiesuisse lehnt das Aufsichtsgesetz KVAG ab
Der Bundesrat will mit dem neuen Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz (KVAG) die Krankenversicherer engmaschig regulieren. Im Sozialversicherungsbereich ist dies unnötig, da der Spielraum systembedingt bereits stark eingeschränkt ist. Die Wirtschaft weist den Gesetzesentwurf zurück, weil er den zukünftigen Herausforderungen in der Grundversicherung nicht gerecht wird.
economiesuisse anerkennt die Notwendigkeit einer punktuellen Stärkung der Aufsicht über die soziale Krankenversicherung. Eine erhöhte Transparenz kann den Wettbewerb zwischen den Versicherern verbessern. Doch ist der vorliegende Entwurf dazu nicht geeignet, er schiesst in mehreren Bereichen über das Ziel hinaus. Die Aufsicht darf keinen direkten Einfluss auf die operative Geschäftstätigkeit nehmen und soll auch die Organisation der Krankenversicherer nicht einschränken. Zudem stellt sich economiesuisse gegen eine separate Aufsichtsbehörde für den Grundversicherungsbereich.
Die Wirtschaft lehnt deshalb das KVAG ab. Die allfälligen Lücken in der heutigen Aufsicht können im Rahmen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) geschlossen werden. Dabei muss stets die Handlungsfreiheit der Krankenversicherer gewahrt bleiben. Einige Schwächen des heutigen Wettbewerbs zwischen den Versicherern beruhen nicht auf einer ungenügenden Aufsicht, sondern auf falschen Rahmenbedingungen (z.B. unspezifischer Risikoausgleich). Im Weiteren kann der Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern nur spielen, wenn diese ihre Kernkompetenzen wahrnehmen können und dafür Verantwortung übernehmen müssen. Dazu gehört auch die Prämienfestsetzung. Die Tendenz des KVAG, die Krankenversicherer gleichzuschalten, führt letztlich zur Aufhebung des Wettbewerbs und hin zu einer Einheitskasse. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.
Mehr Informationen:
Vernehmlassungsantwort zum Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz, KVAG
Die Wirtschaft lehnt deshalb das KVAG ab. Die allfälligen Lücken in der heutigen Aufsicht können im Rahmen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) geschlossen werden. Dabei muss stets die Handlungsfreiheit der Krankenversicherer gewahrt bleiben. Einige Schwächen des heutigen Wettbewerbs zwischen den Versicherern beruhen nicht auf einer ungenügenden Aufsicht, sondern auf falschen Rahmenbedingungen (z.B. unspezifischer Risikoausgleich). Im Weiteren kann der Wettbewerb zwischen den Krankenversicherern nur spielen, wenn diese ihre Kernkompetenzen wahrnehmen können und dafür Verantwortung übernehmen müssen. Dazu gehört auch die Prämienfestsetzung. Die Tendenz des KVAG, die Krankenversicherer gleichzuschalten, führt letztlich zur Aufhebung des Wettbewerbs und hin zu einer Einheitskasse. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.
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Vernehmlassungsantwort zum Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz, KVAG