# 04 / 2018
22.03.2018

Brexit: Auch für die Schweizer Wirtschaft weiterhin ein «moving target»

Politische Prioritäten aus Sicht der Schweizer Wirtschaft

Politische Prioritäten aus Sicht der Schweizer Wirtschaft

Nicht nur für die Unternehmen, auch für die Politik ist der Brexit ein bewegliches «Ziel». Weder ist gegenwärtig die Zeit nach dem 29. März 2019 (Übergangsregime) geklärt, noch der Endzustand der künftigen Beziehungen zwischen Grossbritannien und der EU einerseits und zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich andererseits. Glasklar sind aus Sicht der Wirtschaft jedoch die politischen Prioritäten der Schweiz, die es in diesem unsicheren Kontext zu verfolgen gilt.

Kurzfristig: Übergangsregelung aushandeln und synchronisieren

Die bilateralen Lösungen zwischen der Schweiz und Grossbritannien müssen zwei Bedingungen erfüllen: (1) Sie dürfen nicht zu einer Verschlechterung des gegenseitigen Marktzugangs führen und gleichzeitig (2) nicht schlechter ausfallen als Arrangements zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Auch künftig müssen Schweizer Unternehmen im europäischen Wettbewerb über gleich lange Spiesse wie ihre Konkurrenten auf dem Kontinent verfügen.

Auch wenn die Übergangsregelung primär Grossbritannien und die EU betrifft: Eine verbindlich ratifizierte Einigung über eine zeitlich befristete Übergangsregelung muss auch die Beziehungen zu Drittstaaten einschliessen. Dies würde auch der Schweiz mehr Zeit für die Regelung ihres bilateralen Verhältnisses mit dem Vereinigten Königreich verschaffen. Die hierzu nötigen Vereinbarungen zwischen der Schweiz und Grossbritannien sind raschmöglichst abzuschliessen.

Mit Blick auf Triangulierungsfragen ist für die Wirtschaft eine «Synchronisation» der Übergangsregelung EU-UK mit einer bilateralen Lösung der Schweiz mit Grossbritannien essenziell. Die Schweizer Wirtschaft braucht ebenfalls eine Übergangsregelung ab dem 29. März 2019. Nur so können ein störungsfreier Übergang und die nahtlose Weiterführung des Status quo der Beziehungen der Schweiz zum Vereinigten Königreich unmittelbar nach dem Brexit sichergestellt werden.

Bundesrat und Verwaltung sind aufgerufen, sämtliche notwendigen innenpolitischen Arbeiten frühzeitig aufzugleisen. Dazu zählen einerseits Konsultationen für ein Brexit-Verhandlungsmandat für den Zeitpunkt, ab dem formell verhandelt werden darf. Wichtig ist aber auch die anschliessende Ratifikation eines solchen Abkommens. Sollte aus Zeitgründen eine vorläufige Anwendung von Verträgen nötig sein, unterstützt die Wirtschaft dies explizit.

Nach Ablauf der Übergangsregelung am 31. Dezember 2020: Stabilität schaffen und Chancen nutzen

Die Wirtschaft braucht Klarheit über die künftigen Wirtschaftsbeziehungen und den Status von Unternehmen auf der Insel nach Ablauf der Übergangsregelung. Langfristig stabile Verhältnisse schaffen Rechts- und Planungssicherheit für Handel und Investitionen.

Herausforderungen im Kontext der Triangularität (Verhältnis EU-UK-CH) sind raschmöglichst anzugehen. Hierbei dürfen jedoch verbindliche Regelungen für Bereiche, die zügiger und rein bilateral gelöst werden können, nicht unnötig verzögert werden.

Chancen zur Vertiefung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Grossbritannien sind wo immer möglich und sinnvoll zu nutzen. Dazu zählen insbesondere Fragen der gegenseitigen Anerkennung im Finanzdienstleistungsbereich bei Banken und Vermögensverwaltern, der Ursprungsregeln und eine stärkere Kooperation im Rahmen internationaler Plattformen und Organisationen. Über Evolutivklauseln ist die Weiterentwicklung der ausgehandelten Verträge sicherzustellen.

Unabhängig von der Bedeutung der bilateralen Beziehungen zu Grossbritannien wird die EU auch künftig der wichtigste Handelspartner der Schweiz bleiben. Es ist deshalb im Interesse der Wirtschaft, mit beiden Partnern gewinnbringende Beziehungen zu pflegen und diese weiterzuentwickeln.

Brexit Anlaufstelle für die Wirtschaft: [email protected]

Zusammen mit den Branchenverbänden ist economiesuisse im engen Austausch mit der Bundesverwaltung und den zuständigen Stellen in Brüssel und London. economiesuisse hat zudem eine zentrale Anlaufstelle für Schweizer Unternehmen geschaffen ([email protected]).