Waffenrecht: EU-Generalanwältin bekräftigt «lex helvetica»
Die Generalanwältin der EU hat heute dem Europäischen Gerichtshof beantragt, eine Klage Tschechiens gegen die Waffenrichtlinie gänzlich abzuweisen – und bekräftigt dabei, dass auf die Schweizer Schiesstradition Rücksicht zu nehmen sei. Für economiesuisse ist deshalb klar: Der Schweizer Bundesrat hat gut verhandelt, die geringfügigen Anpassungen des Waffenrechts sind verhältnismässig und die Schengen-Mitgliedschaft für die Wirtschaft enorm wichtig.
Die Schweizer Schiesstradition erhält einflussreiche Schützenhilfe: Die Generalanwältin Eleanor Sharpston hat heute dem Europäischen Gerichtshof beantragt, eine Klage Tschechiens gegen die Waffenrichtlinie in sämtlichen Punkten abzuweisen. Einer dieser Punkte war die Sonderbehandlung der Schweiz. Denn die Richtlinie sieht vor, dass Schweizer Armeeangehörige nach Dienstende weiterhin ihre Ordonnanzwaffe behalten dürfen. Generalanwältin Sharpston betonte, dass diese sogenannte «lex helvetica» verhältnismässig sei. Der Gerichtshof folgt in der Regel den Anträgen der Generalanwaltschaft.
Schweiz hat gut verhandelt
Die Schweiz hat sich als Schengen-Mitglied verpflichtet, Massnahmen im Kampf gegen den Waffenmissbrauch mitzutragen. Die EU hatte hierzu eine Waffenrichtlinie erlassen. Die Schweiz konnte ihr Mitsprachrecht nutzen und bei der Erarbeitung sicherstellen, dass die Schweizer Schiesstradition nicht betroffen ist – die prominenteste Bestimmung dabei ist die «lex helvetica», die die Ordonnanzwaffe von den neuen Regeln ausnimmt. Das angepasste Waffenrecht trägt dem hiesigen Schiesswesen damit Rechnung. Am 19. Mai stimmen die Schweizerinnen und Schweizer darüber ab.
Schengen-Mitgliedschaft nicht gefährden
Mit dem angepassten Waffenrecht kann die Schweiz neben ihrer Schiesstradition auch den Verbleib im Schengen-Raum sicherstellen. Wie wichtig diese Mitgliedschaft für die Schweiz ist, hat economiesuisse in einem dossierpolitik dargelegt. Unter anderem bringt die Schengen-Mitgliedschaft dem Schweizer Tourismus Einnahmen in Höhe von bis zu 530 Millionen Franken pro Jahr. Die Teilnahme am Schengener Informationssystem erhöht die Sicherheit im Land, Polizisten erhalten so pro Tag 50 Fahndungstreffer. Ausserdem hängt auch das Dubliner Abkommen an der Schengen-Mitgliedschaft. Asylanträge können dadurch nur in einem Land gestellt werden. Ohne das Abkommen wäre mit einer starken Zunahme von Zweitanträgen zu rechnen – und Zusatzkosten in Höhe von bis zu über einer Milliarde Franken für die Schweiz.
Für economiesuisse ist deshalb klar: Die geringfügigen Anpassungen des Waffenrechts sind verhältnismässig und die Schengen-Mitgliedschaft für die Wirtschaft enorm wichtig.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.waffenrecht-schengen-ja.ch.