lex helvetica

Waf­fen­recht: EU-Ge­ne­ral­an­wäl­tin be­kräf­tigt «lex hel­ve­ti­ca»

Die Ge­ne­ral­an­wäl­tin der EU hat heute dem Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof be­an­tragt, eine Klage Tsche­chi­ens gegen die Waf­fen­richt­li­nie gänz­lich ab­zu­wei­sen – und be­kräf­tigt dabei, dass auf die Schwei­zer Schies­s­tra­di­ti­on Rück­sicht zu neh­men sei. Für eco­no­mie­su­is­se ist des­halb klar: Der Schwei­zer Bun­des­rat hat gut ver­han­delt, die ge­ring­fü­gi­gen An­pas­sun­gen des Waf­fen­rechts sind ver­hält­nis­mäs­sig und die Schen­gen-Mit­glied­schaft für die Wirt­schaft enorm wich­tig.

Die Schwei­zer Schies­s­tra­di­ti­on er­hält ein­fluss­rei­che Schüt­zen­hil­fe: Die Ge­ne­ral­an­wäl­tin Elea­nor Sharps­ton hat heute dem Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof be­an­tragt, eine Klage Tsche­chi­ens gegen die Waf­fen­richt­li­nie in sämt­li­chen Punk­ten ab­zu­wei­sen. Einer die­ser Punk­te war die Son­der­be­hand­lung der Schweiz. Denn die Richt­li­nie sieht vor, dass Schwei­zer Ar­mee­an­ge­hö­ri­ge nach Diens­ten­de wei­ter­hin ihre Or­don­nanz­waf­fe be­hal­ten dür­fen. Ge­ne­ral­an­wäl­tin Sharps­ton be­ton­te, dass diese so­ge­nann­te «lex hel­ve­ti­ca» ver­hält­nis­mäs­sig sei. Der Ge­richts­hof folgt in der Regel den An­trä­gen der Ge­ne­ral­an­walt­schaft.

Schweiz hat gut ver­han­delt

Die Schweiz hat sich als Schen­gen-Mit­glied ver­pflich­tet, Mass­nah­men im Kampf gegen den Waf­fen­miss­brauch mit­zu­tra­gen. Die EU hatte hier­zu eine Waf­fen­richt­li­nie er­las­sen. Die Schweiz konn­te ihr Mit­sprach­recht nut­zen und bei der Er­ar­bei­tung si­cher­stel­len, dass die Schwei­zer Schies­s­tra­di­ti­on nicht be­trof­fen ist – die pro­mi­nen­tes­te Be­stim­mung dabei ist die «lex hel­ve­ti­ca», die die Or­don­nanz­waf­fe von den neuen Re­geln aus­nimmt. Das an­ge­pass­te Waf­fen­recht trägt dem hie­si­gen Schiess­we­sen damit Rech­nung. Am 19. Mai stim­men die Schwei­ze­rin­nen und Schwei­zer dar­über ab.

Schen­gen-Mit­glied­schaft nicht ge­fähr­den

Mit dem an­ge­pass­ten Waf­fen­recht kann die Schweiz neben ihrer Schies­s­tra­di­ti­on auch den Ver­bleib im Schen­gen-Raum si­cher­stel­len. Wie wich­tig diese Mit­glied­schaft für die Schweiz ist, hat eco­no­mie­su­is­se in einem dos­sier­po­li­tik dar­ge­legt. Unter an­de­rem bringt die Schen­gen-Mit­glied­schaft dem Schwei­zer Tou­ris­mus Ein­nah­men in Höhe von bis zu 530 Mil­lio­nen Fran­ken pro Jahr. Die Teil­nah­me am Schen­ge­ner In­for­ma­ti­ons­sys­tem er­höht die Si­cher­heit im Land, Po­li­zis­ten er­hal­ten so pro Tag 50 Fahn­dungs­tref­fer. Aus­ser­dem hängt auch das Dub­li­ner Ab­kom­men an der Schen­gen-Mit­glied­schaft. Asyl­an­trä­ge kön­nen da­durch nur in einem Land ge­stellt wer­den. Ohne das Ab­kom­men wäre mit einer star­ken Zu­nah­me von Zweit­an­trä­gen zu rech­nen – und Zu­satz­kos­ten in Höhe von bis zu über einer Mil­li­ar­de Fran­ken für die Schweiz.

Für eco­no­mie­su­is­se ist des­halb klar: Die ge­ring­fü­gi­gen An­pas­sun­gen des Waf­fen­rechts sind ver­hält­nis­mäs­sig und die Schen­gen-Mit­glied­schaft für die Wirt­schaft enorm wich­tig.

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen fin­den Sie auch unter www.​waffenrecht-​schengen-​ja.​ch.