Um­set­zung der Zweit­woh­nungs-In­itia­ti­ve: Be­trof­fe­ne Wirt­schaft un­er­wünscht?

​Auch wenn es äus­serst knapp war, wird das Ja von Volk und Stän­den zur Zweit­woh­nungs-In­itia­ti­ve von der Wirt­schaft klar re­spek­tiert. Es ist nun aber von gröss­ter Wich­tig­keit, dass die be­ste­hen­den Un­klar­hei­ten rasch be­sei­tigt wer­den. Für die Tou­ris­mus­re­gio­nen und die be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men geht es um viel: Es ste­hen be­reits kurz­fris­tig In­ves­ti­tio­nen und Ar­beits­plät­ze auf dem Spiel. Des­halb muss nun so rasch wie mög­lich Rechts- und Pla­nungs­si­cher­heit ge­schaf­fen wer­den.

So­fort nach dem Ab­stim­mungs­sonn­tag haben sich die di­rekt­be­trof­fe­nen Bran­chen des Baus und der Ho­tel­le­rie sowie die Han­dels­kam­mern der ent­spre­chen­den Kan­to­ne zu einer wirt­schafts­in­ter­nen Ar­beits­grup­pe zu­sam­men­ge­schlos­sen und die of­fe­nen Fra­gen er­ör­tert. Aus Sicht der Wirt­schaft ist in einem ers­ten Schritt wich­tig, dass Zweit­woh­nun­gen bis Ende 2012 nach bis­he­ri­gem Recht be­wil­ligt wer­den kön­nen. Damit kann ein «recht­li­ches Va­ku­um» ver­mie­den wer­den. Im zwei­ten Schritt gilt es, den Be­griff Zweit­woh­nung klar zu de­fi­nie­ren und die kon­kre­te Um­set­zung vor­zu­neh­men. Die Wirt­schaft will kon­struk­tiv im In­ter­es­se einer pra­xis­taug­li­chen und un­bü­ro­kra­ti­schen Lö­sung mit den Be­hör­den zu­sam­men­ar­bei­ten.

Of­fen­bar will aber das UVEK die di­rekt­be­trof­fe­ne Wirt­schaft gar nicht bei der Lö­sung­s­er­ar­bei­tung mit­wir­ken las­sen. Ein­be­zo­gen sind le­dig­lich Staats­ver­tre­ter und In­iti­an­ten. Das ist kein gutes Omen. Die Wirt­schaft er­war­tet, dass sie bei die­sen an­lau­fen­den Ar­bei­ten des Bun­des di­rekt und bes­ser ein­be­zo­gen wird. Es kann nicht an­ge­hen, dass die re­le­van­ten Wirt­schafts­krei­se aus­sen vor blei­ben.