Drei Personen sitzen auf einer Bank

Über­la­de­ne Re­form der Al­ters­vor­sor­ge

Die lang an­ge­kün­dig­te Re­form zur Al­ters­vor­sor­ge ist in der Ver­nehm­las­sung. eco­no­mie­su­is­se be­grüsst, dass der Bun­des­rat den Hand­lungs­be­darf in der Al­ters­vor­sor­ge er­kannt hat. Die vor­ge­se­he­nen Re­form­mass­nah­men sind je­doch nicht aus­ge­gli­chen und sehen star­ke Steu­er­er­hö­hun­gen vor. In die­ser Form droht der Re­form der Al­ters­vor­sor­ge das glei­che Schick­sal wie der IV-Re­vi­si­on 6b.

Die Re­form der Al­ters­vor­sor­ge ist auf­grund des de­mo­gra­fi­schen Wan­dels eine der gröss­ten Her­aus­for­de­run­gen der nächs­ten Jahre. Wird die Re­form nicht rasch an­ge­packt und um­ge­setzt, wird die AHV schon in we­ni­gen Jah­ren tief­ro­te Zah­len aus­wei­sen. Frü­her oder spä­ter wird sie den Bun­des­haus­halt ne­ga­tiv be­ein­flus­sen. Die Re­form von Bun­des­rat Alain Ber­set ver­mag diese Ent­wick­lung nicht auf­zu­hal­ten. Die Re­form sieht so viele Mass­nah­men vor, dass sie wohl be­reits im Par­la­ment schei­tern wird. Das Volk wird ver­ge­bens auf eine Re­form der Al­ters­vor­sor­ge war­ten. Zudem sol­len die ein­be­zo­ge­nen So­zi­al­wer­ke vor allem über Mehr­ein­nah­men re­spek­ti­ve Steu­er­er­hö­hun­gen sa­niert wer­den. eco­no­mie­su­is­se kann und wird einen sol­chen Re­form­vor­schlag nicht mit­tra­gen.

Eine Ge­samt­schau zur Re­form der Al­ters­vor­sor­ge ist rich­tig, je­doch dür­fen die ein­zel­nen Mass­nah­men nicht alle gleich­zei­tig in ein gros­ses Mam­mut­pro­jekt ver­packt wer­den. Viel­mehr müs­sen Mass­nah­men nach ihrer Be­deu­tung und Dring­lich­keit prio­ri­siert und als se­pa­ra­te Vor­la­gen um­ge­setzt wer­den. So soll bei­spiels­wei­se die An­he­bung des Frau­en­ren­ten­al­ters auf 65 Jahre sowie die Fle­xi­bi­li­sie­rung des Ren­ten­al­ters rasch an­ge­packt und ein­ge­führt wer­den. Auch eine Art Schul­den­brem­se re­spek­ti­ve ein In­ter­ven­ti­ons­me­cha­nis­mus für die AHV muss aus Sicht der Wirt­schaft prio­ri­tär be­han­delt wer­den. Schei­tern näm­lich die an­de­ren Mass­nah­men der Re­form der Al­ters­vor­sor­ge, könn­te dank des In­ter­ven­ti­ons­me­cha­nis­mus ein fi­nan­zi­el­les De­sas­ter der AHV ver­hin­dert wer­den. Man darf nicht ver­ges­sen, dass man sich bei der AHV in einer an­de­ren fi­nan­zi­el­len Di­men­si­on be­wegt als noch bei der IV, deren not­wen­di­ge Re­vi­si­on letzt­lich auf­grund eines sol­chen Ge­samt­pa­kets ge­schei­tert ist.

Ohne Re­form wird die AHV bis 2030 jähr­li­che De­fi­zi­te von über 8,6 Mil­li­ar­den Fran­ken pro Jahr aus­wei­sen und hoch ver­schul­det sein. Des­halb müs­sen die Mass­nah­men der Re­form der Al­ters­vor­sor­ge un­be­dingt prio­ri­siert wer­den. Vor allem müs­sen die Ein­spa­run­gen und Mehr­ein­nah­men aus­ge­gli­chen sein. Steu­er­er­hö­hun­gen kön­nen die struk­tu­rel­len Pro­ble­me der Al­ters­vor­sor­ge nicht lösen. Wich­tig bei die­ser Gross­re­form ist auch die Not­wen­dig­keit einer engen Zu­sam­men­ar­beit mit und in­ner­halb der Wirt­schaft.

Siehe auch Me­di­en­mit­tei­lung des Schwei­ze­ri­schen Ar­beit­ge­ber­ver­bands.