Strommasten

Strom­markt­öff­nung dient der Ver­sor­gungs­si­cher­heit

Die vom Bun­des­amt für En­er­gie BFE pu­bli­zier­te Stu­die zur «Sys­tem Ade­quacy» zeigt an­hand meh­re­rer Ent­wick­lungs­sze­na­ri­en, dass die Strom­ver­sor­gungs­si­cher­heit in der Schweiz bis 2035 ge­währ­leis­tet ist. Neu soll die Stär­kung des Mark­tes im Zen­trum ste­hen, wobei die voll­stän­di­ge Markt­öff­nung hier­für ein wich­ti­ges Ele­ment dar­stellt. Für eco­no­mie­su­is­se zielt eine voll­stän­di­ge Markt­öff­nung und eine In­te­gra­ti­on in die um­lie­gen­den Märk­te in die rich­ti­ge Rich­tung. Ge­for­dert wird zudem ein ra­scher Abbau des heu­ti­gen Sub­ven­ti­ons­sys­tems.

Mit der Grund­la­gen­stu­die zur «Sys­tem Ade­quacy» hat das Bun­des­amt für En­er­gie BFE eine wich­ti­ge Grund­la­ge zur Be­ur­tei­lung un­se­rer künf­ti­gen Strom­ver­sor­gungs­si­cher­heit ge­lie­fert. Als Re­sul­tat die­ser Stu­die will das BFE den Strom­markt voll­stän­dig li­be­ra­li­sie­ren. Eine si­che­re Strom­ver­sor­gung und wett­be­werbs­fä­hi­ge Strom­prei­se sind aus Sicht der Wirt­schaft es­sen­zi­ell. eco­no­mie­su­is­se tritt des­halb seit Jah­ren für die voll­stän­di­ge Strom­markt­öff­nung und für ein Ende des heu­ti­gen Sub­ven­ti­ons­sys­tems ein. Die Neu­aus­rich­tung des BFE mit der Ab­sicht, den Strom­markt voll­stän­dig zu öff­nen, wird daher von eco­no­mie­su­is­se sehr be­grüsst.

Bes­se­re In­te­gra­ti­on im eu­ro­päi­schen Markt

Die 2. Etap­pe zur voll­stän­di­gen Strom­markt­öff­nung ist eine wich­ti­ge Vor­aus­set­zung für die zu­künf­ti­ge Strom­ver­sor­gung und deren Ein­bin­dung in den eu­ro­päi­schen Strom­markt. Ein dis­kri­mi­nie­rungs­frei­er An­schluss an den EU-Bin­nen­markt ist zen­tral. Im Grund­satz geht es darum, dass die Schweiz im eu­ro­päi­schen Markt noch bes­ser in­te­griert ist und keine Al­lein­lö­sung auf­stellt, da eine aut­ar­ke Ver­sor­gung nicht sinn­voll und gleich­zei­tig uto­pisch wäre. Der nicht dis­kri­mi­nie­ren­de grenz­über­schrei­ten­de Han­del wird zu Ver­sor­gungs­si­cher­heit und güns­ti­gen Prei­sen bei­tra­gen.

In­no­va­ti­ve­re und ef­fi­zi­en­te­re Strom­ver­sor­gung dank Wahl­frei­heit auf Kun­den­sei­te

Gleich­zei­tig wird mit der voll­stän­di­gen Markt­öff­nung der Dis­kri­mi­nie­rung bei End­ver­brau­chern ein Ende ge­setzt. End­ver­brau­cher mit einem Jah­res­ver­brauch unter 100‘000 kWh kön­nen ihren Strom­lie­fe­ran­ten ak­tu­ell nicht frei wäh­len. Dies wird sich mit einem 2. Markt­öff­nungs­schritt än­dern. Mit der voll­stän­di­gen Li­be­ra­li­sie­rung und der Wahl­frei­heit des An­bie­ters für sämt­li­che Kun­den wird der Druck auf die Kos­ten und die Ef­fi­zi­enz er­höht. Die Wahl­frei­heit der Kon­su­men­ten ist Vor­aus­set­zung für In­no­va­ti­on und Ef­fi­zi­enz in der Strom­ver­sor­gung.

Nach Jah­ren des Still­stands bei der voll­stän­di­gen Markt­öff­nung ist das An­lie­gen nun aber rasch an­zu­ge­hen. Bei der Re­vi­si­on des Strom­ver­sor­gungs­ge­set­zes, zu der im Spät­som­mer 2018 eine Ver­nehm­las­sung ge­plant ist, soll zwin­gend auch die voll­stän­di­ge Strom­markt­öff­nung ein­flies­sen. Diese Re­vi­si­on bie­tet den idea­len Rah­men, um die ver­schie­de­nen kom­ple­men­tä­ren Ele­men­te un­se­rer künf­ti­gen Strom­ver­sor­gung (inkl. Was­ser­zin­sen) ge­samt­heit­lich an­zu­ge­hen und auf­ein­an­der ab­zu­stim­men.