Geldwaage

AHV-Steuervorlage verhindert Verwerfungen und verbessert Anreize im NFA

Mit der AHV-Steuervorlage sind zwingend Anpassungen im Nationalen Finanzausgleich (NFA) verknüpft. Das führt zu Verunsicherung. Im Folgenden sollen verbreitete Missverständnisse mit einigen einfachen Fakten aufgelöst werden.

Im Ressourcenausgleich, dem grössten Gefäss des NFA, fliessen Mittel vom Bund und den reichen Kantonen an ärmere Kantone. Heute wird die Sonderbesteuerung internationaler Firmen im NFA speziell berücksichtigt (sog. Beta-Faktor). Mit der Steuervorlage fällt die Sonderbesteuerung jedoch weg. Wird die Berechnung der Ausgleichszahlungen nicht angepasst, resultieren massive Verwerfungen, das heisst grosse Mehr- oder Minderbelastungen je nach Kanton. Um das zu verhindern, sollen zukünftig alle Unternehmensgewinne speziell in die Berechnungen einfliessen (sog. Zeta-Faktor). So werden die Ausgleichszahlungen im Vergleich zu heute stabil gehalten und ein geordneter Systemwechsel wird gewährleistet. Das ist das Hauptziel der Massnahme.

Ein anderes, bereits heute bestehendes Problem im Ressourcenausgleich sind Nettoverluste durch Firmenzuzüge. Heute verlieren 18 Kantone beim Zuzug von Firmen mehr Mittel im NFA, als ihnen durch zusätzliche Steuern zufliessen. Die Diskussion dieses Themas scheint viel Verunsicherung auszulösen. Im Folgenden werden deshalb verbreitete Missverständnisse mit einigen einfachen Fakten aufgelöst.

1. Jeder Franken, den ein Kanton verliert, muss zwingend ein anderer Kanton gewinnen. Der Ressourcenausgleich ist ein System der Umverteilung von reichen zu ärmeren Kantonen. Verluste insgesamt sind im NFA nicht möglich. Es geht lediglich um die Verteilung der Summe im NFA-Topf.

2. Ein Kanton kann im Ressourcenausgleich nur dann verlieren, wenn er reicher wird. Nur dann, wenn sich die Einkommen in einem Kanton im Vergleich zu anderen Kantonen überproportional entwickeln, erhält er weniger Mittel zugeteilt oder muss mehr Mittel einzahlen.

3. Jede Umverteilung von reichen zu ärmeren Kantonen verschlechtert die Anreize. Das ist der Preis, den man bewusst in Kauf nimmt, um die Kohäsion unter den Kantonen zu stärken. Ein System mit optimalen Anreizen wäre ein System ganz ohne Ressourcenausgleich. Nehmerkantone wären auf sich gestellt. Sie müssten bei einer positiven Entwicklung keine Verluste im NFA in Kauf nehmen, aber nur weil sie grundsätzlich keine Mittel von den reichen Kantonen mehr erhielten. Optimale Anreize sind also ganz sicher nicht im Interesse der Nehmerkantone.

4. Die AHV-Steuervorlage verbessert die Anreize im Bereich der Firmensteuern. Die Anreize für eine wettbewerbsfähige Steuerpolitik sind heute klar mangelhaft. So ist etwa die schwierige Finanzlage im steuerlich attraktiven Kanton Luzern nicht zuletzt auch durch substanzielle Verluste im NFA begründet. Dieses Problem wird mit der Steuervorlage klar abgeschwächt. Trotz der geplanten kantonalen Steuersenkungen, und damit geringeren Steuereinnahmen, dürften nur noch elf Kantone bei Firmenzuzügen Mittel verlieren. Die verbleibenden Verluste sind zudem viel geringer als heute (mehrheitlich unter einem Prozent). Werden die Gemeindesteuern mitberücksichtigt, machen gar nur noch zwei Kantone ein Negativgeschäft bei Firmenzuzügen.

5. Eine umfassende Neuverhandlung des NFA gefährdet den Konsens zur Steuervorlage. Die Kantone unterstützen die Steuervorlage klar. Eine grundlegende Verbesserung der Anreize wäre aber prinzipiell nur möglich zum Preis einer tieferen Mindestsicherung für finanzschwache Kantone oder alternativ deutlich höherer Kosten für Bund und finanzstarke Kantone. Die Verknüpfung der Steuervorlage mit einer umfassenden Neuverhandlung des NFA würde den Konsens zur Steuervorlage verunmöglichen.