Starker Steuer- und Unternehmensstandort: im Interesse von uns allen
Kantonale Speziallösungen für Holdings, gemischte Gesellschaften, aber auch einige Bundeslösungen waren international lange gut akzeptiert. Diese Zeiten sind vorbei. Aus Gründen der Akzeptanz und der Planungssicherheit für internationale Unternehmen sind wir deshalb gut beraten, unser Steuersystem weiterzuentwickeln und seine Angreifbarkeit zu verringern. Das ist der Inhalt der Unternehmenssteuerreform III, deren Vernehmlassung diese Woche begonnen hat.
Die Reform hat drei Ziele: Erstens muss der Standort Schweiz auch steuerlich weiterhin mindestens auf gleicher Höhe mit der Konkurrenz sein. Zweitens ist die Akzeptanz unserer Unternehmensbesteuerung gegen innen und aussen sicherzustellen. Drittens soll die Unternehmensbesteuerung ergiebig bleiben. Das gefährdete Steuersubstrat beträgt über fünf Milliarden Franken – die Einkommenssteuern aus mehreren Hunderttausend Arbeitsplätzen nicht eingerechnet. Dies entspricht den Ausgaben für die gesamte Entwicklungshilfe und allen Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Es geht also um sehr viel.
Die Reform bietet die Chance, die Schweiz gegen aussen zu stärken. Risiken gibt es auf internationaler Ebene, aber auch in der schwierigen Einigung im Innenverhältnis. Um auf der Weltkarte der Unternehmensstandorte weiterhin führend zu bleiben und damit bedeutendes Steuersubstrat für unseren Staat zu erhalten, braucht die Schweiz den Beitrag von uns allen: von Bund, Kantonen, der gesamten Wirtschaft und am Ende vermutlich auch jenen der Stimmbürgerin und des Stimmbürgers.