Häuser nach Energieklasse unterteilt

Stand­ort­be­stim­mung für eine wirt­schafts­freund­li­che Kli­ma­po­li­tik

Der Vor­stand von eco­no­mie­su­is­se hat nach dem Schei­tern des CO2-Ge­set­zes im Na­tio­nal­rat eine Stand­ort­be­stim­mung zur Kli­ma­po­li­tik vor­ge­nom­men. Neu un­ter­stützt der Wirt­schafts­dach­ver­band das Ziel, die Hälf­te der Ein­spa­run­gen im In­land zu er­rei­chen. Auch einer Ver­län­ge­rung des Ge­bäu­de­pro­gramms bis Ende 2030 stimmt der Ver­band zu. Mit­tel­fris­tig wird eine Gleich­be­hand­lung von Brenn- und Treib­stof­fen an­ge­strebt.

Nach­dem der Na­tio­nal­rat in der Win­ter­ses­si­on 2018 in der Ge­samt­ab­stim­mung das CO2-Ge­setz über­ra­schend ab­ge­lehnt hatte, wurde die Vor­la­ge in der vor­be­rei­ten­den Kom­mis­si­on des Stän­de­rats be­ra­ten. Vor die­sem Hin­ter­grund hat eco­no­mie­su­is­se die bis­he­ri­gen Po­si­tio­nen zur Kli­ma­po­li­tik über­prüft und durch den Vor­stand ver­ab­schie­det.

Am­bi­tio­nier­te Ziele er­for­dern fle­xi­ble Rah­men­be­din­gun­gen

Der Ein­satz in­ter­na­tio­na­ler Markt­me­cha­nis­men ist ein in­te­gra­ler Be­stand­teil des Über­ein­kom­mens von Paris. Die fle­xi­ble Ver­bin­dung von Kli­maak­tio­nen im In- und Aus­land führt zur best­mög­li­chen und ef­fi­zi­en­tes­ten Re­duk­ti­on von Treib­haus­gas­emis­sio­nen. eco­no­mie­su­is­se setzt sich dafür ein, dass die not­wen­di­ge Fle­xi­bi­li­tät ge­währ­leis­tet bleibt und un­ter­stützt zu­künf­tig das Ziel, 50 Pro­zent der Ein­spa­run­gen im In­land zu er­rei­chen. Eben­falls soll das be­fris­te­te Ge­bäu­de­pro­gramm bis Ende 2030 ver­län­gert wer­den, um im In­land wei­te­re Ein­spa­run­gen zu er­zie­len, be­zie­hungs­wei­se deren Wir­kung im In­land stei­gern zu kön­nen. Gleich­zei­tig gilt es aber, Ver­bes­se­run­gen am Ge­bäu­de­pro­gramm vor­zu­neh­men. Bei­spiels­wei­se durch eine Gleich­be­hand­lung von Re­no­va­tio­nen und Er­satz­neu­bau­ten.

En­er­gie­ef­fi­zi­enz­pro­gram­me als Schlüs­sel­fak­tor

Alle Un­ter­neh­men sol­len die Mög­lich­keit haben, sich an einem En­er­gie­ef­fi­zi­enz­pro­gramm zu be­tei­li­gen. Die Stei­ge­rung der En­er­gie­ef­fi­zi­enz mit wirt­schaft­li­chen Mit­teln ist für Un­ter­neh­men die idea­le Kom­bi­na­ti­on von Kli­maak­ti­on und Stei­ge­rung der Wert­schöp­fung. Um die CO2-Re­duk­ti­on vor­an­zu­trei­ben, bleibt für die Wirt­schaft dabei das In­stru­ment der Ziel­ver­ein­ba­run­gen von zen­tra­ler Be­deu­tung. eco­no­mie­su­is­se geht davon aus, dass mit einer Öff­nung des In­stru­ments die er­war­te­ten CO2-Ein­spa­run­gen im In­land um 50 bis 100 Pro­zent er­höht wer­den kön­nen.

Keine Über­re­gu­lie­rung des Flug­ver­kehrs

Eine eid­ge­nös­si­sche Flug­ti­cket­abga­be lehnt der Ver­band wei­ter­hin ab. Eine sol­che Ab­ga­be hätte deut­li­che Wett­be­werbs- und Stand­ort­nach­tei­le zur Folge. Die Ein­füh­rung einer neuen Steu­er ohne re­gu­lä­ren de­mo­kra­ti­schen Pro­zess in­klu­si­ve Ver­nehm­las­sung ist nicht trag­bar. Mit einer Flug­ti­cket­abga­be be­steht die Ge­fahr einer Über­re­gu­lie­rung oder Mehr­fach­re­gu­lie­rung.

Mit­tel­fris­tig ist eine Gleich­be­hand­lung von Treib- und Brenn­stof­fen an­zu­stre­ben

eco­no­mie­su­is­se will an der be­währ­ten Treib­stoff­kom­pen­sa­ti­on fest­hal­ten, da die­ses In­stru­ment mit Ab­stand die höchs­te Wir­kung auf­weist. Die Kom­pen­sa­ti­ons­pflicht ist äus­serst ef­fi­zi­ent und ef­fek­tiv. Al­ler­dings ist auch klar: Jede emit­tier­te Tonne CO2 welt­weit ver­ur­sacht den­sel­ben Scha­den, wes­halb die be­ste­hen­de Un­gleich­be­hand­lung mit Brenn­stof­fen nicht nach­voll­zieh­bar ist. eco­no­mie­su­is­se strebt daher mit­tel­fris­tig eine Gleich­be­hand­lung von Treib- und Brenn­stof­fen an und ori­en­tiert sich dabei am Kon­zept einer Len­kungs­ab­ga­be.

Be­gren­zung der fak­tisch welt­höchs­ten CO2-Ab­ga­be

Ak­tu­ell be­zah­len die Un­ter­neh­men pro Tonne CO2 96 Fran­ken. Der heu­ti­ge Ma­xi­mal­satz der CO2-Ab­ga­be auf Brenn­stof­fen be­trägt 120 Fran­ken. Das er­gibt de facto die höchs­te in der Brei­te um­ge­setz­te CO2-Ab­ga­be der Welt. eco­no­mie­su­is­se will das Ma­xi­mum nicht auf Vor­rat wei­ter er­hö­hen, weil die ak­tu­el­le Re­ge­lung aus­rei­chend ist.

 

Fünf kon­kre­te Vor­schlä­ge für mehr CO2-Re­duk­tio­nen im In­land