Ständerat hat ein Herz für Hochschulabsolventen aus Drittstaaten
Es war knapp, aber schliesslich hat der Ständerat entschieden, ein wichtiges Anliegen der Schweizer Wirtschaft weiterzuverfolgen: Wenn Drittstaatenangehörige in der Schweiz studiert haben, sollen sie auch hier arbeiten können. Die zuständige Kommission erhält nun den Auftrag, das Anliegen umzusetzen.
Noch im Frühling wollte die ständerätliche Kommission nicht auf die Vorlage eintreten, die aus Drittstaaten stammenden Absolventinnen und Absolventen einer Schweizer Hochschule einen vereinfachten Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt ermöglichen will. Nun kann sich die Kommission nochmals über der Gesetzestext beugen und den wichtigsten Grund für ihre bisherige ablehnende Haltung, die Vorlage sei nicht verfassungskonform, aus dem Weg räumen. Denn ist gibt Lösungen für das Problem, die im Einklang mit der Verfassung sind. Der Nationalrat hat dem Anliegen bereits zugestimmt.
Ausbildungsinvestment soll sich für die Schweiz lohnen
Die Schweiz leistet sich heute einen sonderbaren «Luxus»: Sie bildet mit viel Steuergelder an Hochschulen nicht nur Schweizerinnen oder EU/EFTA-Bürger aus, sondern auch Personen aus Drittstaaten, die nach dem Studium grosse Schwierigkeiten haben, in der Schweiz überhaupt arbeiten zu können. Der Grund liegt darin, dass Drittstaatenangehörige während des Studiums fast nicht arbeiten dürfen und nach dem Studium somit keine Arbeitserfahrung aufweisen. Und sie müssen sich gegenüber Personen aus Drittstaaten im Arbeitsmarkt durchsetzen, die bereits auf berufliche Erfahrungen zurückgreifen können. Denn das jährliche Kontingent für Drittstaatenangehörige macht keinen Unterschied, ob jemand hier studiert hat oder nicht. Und weil die Kontingente knapp sind, werden die Firmen ihre offenen Stellen nicht mit unerfahrenen Hochschulabgängern besetzen.
Für die Steuerzahler ist die Ausbildung von Drittstaatenangehörigen also ein miserables Investment. economiesuisse hat berechnet, dass die Schweiz pro Jahr rund 180 Millionen Franken für die Ausbildung von Drittstaatenangehörigen bezahlt. Wenn diese aber nach dem Studium nicht in der Schweiz arbeiten können, profitieren weder die Schweizer Wirtschaft noch der Staat in Form von Steuerzahlungen.
MINT-Absolventinnen im Land behalten
Die Sachlage ist auch deswegen besonders störend, weil über die Hälfte der Drittstaatenangehörigen im MINT-Bereich studiert. Gerade Absolventinnen und Absolventen, die Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik studiert haben, sind in der Wirtschaft besonders gefragt. Hier herrscht ein grosser Fachkräftemangel.
Kurzum: Der Ständerat hat mit dem knappen Entscheid den Weg geebnet, dass Drittstaatenangehörige nach dem Studium auch in der Schweiz arbeiten können. Die Kommission kann nun eine Lösung ausarbeiten, die auch die Bedenken der fehlenden Verfassungskonformität ausräumt.
Quelle Bild: Polyterrasse, © ETH Zürich / Alessandro Della Bella