Reform der Quellensteuer: Verbesserungen im Sinne der Wirtschaft
Die Quellensteuer wird reformiert. Das Parlament hat in der Wintersession aus Sicht der Wirtschaft wichtige Verbesserungen beschlossen. Die Chance für eine umfassende Entbürokratisierung – durch die Vereinheitlichung bei der Berechnungsmethode in allen Kantonen – haben die Räte jedoch nicht genutzt. Trotzdem begrüsst economiesuisse das Ergebnis.
Die Revision der Quellensteuer ist für die Wirtschaft und den Standort Schweiz wichtig. Die Steuer ist sehr kompliziert, für die Unternehmen aufwendig in der Abwicklung und deshalb auch fehleranfällig. Verbesserungen sind dringend nötig. Dies auch, weil das Bundesgericht in einem Entscheid 2010 festgestellt hatte, dass gewisse Regeln gegen das Personenfreizügigkeitsabkommen verstossen. Der Bundesrat musste also handeln.
In der Wintersession 2016 hat das Parlament den Vorschlag der Landesregierung beraten und den für Unternehmen ursprünglich unvorteilhaften und bürokratischen Entwurf des Bundesrats in wesentlichen Teilen verbessert. Wichtige Erleichterungen ergeben sich zum Beispiel aus den neuen Regeln über die Vereinheitlichung im Umgang mit verschiedenen Lohnbestandteilen (13. Monatslohn, Gratifikationen und dergleichen) sowie bei Tarifwechseln.
Unterschiedliche Berechnungssysteme bleiben
Ferner haben die Räte die Zuständigkeit für internationale Wochenaufenthalter geklärt: Hier ist es der Kanton, in dem sich der Arbeitnehmer unter der Woche aufhält, und nicht der Sitzkanton des Arbeitgebers. Ebenso wurde festgehalten, dass vom Arbeitgeber übernommene Aus- und Weiterbildungskosten nicht der Quellensteuer unterliegen und explizit ergänzt, dass Verwaltungsratshonorare an Dritte gleich zu behandeln sind wie an den Verwaltungsrat selbst ausgerichtete.
Für den wirklich entscheidenden Schritt fehlte jedoch der Mut: So müssen Unternehmen auch künftig die Quellensteuer je nach Kanton unterschiedlich entweder nach dem sogenannten Monatstarif berechnen oder nach dem System des Jahresausgleichs. Ferner können kleinere Fehler nicht mehr so einfach wie heute nachträglich korrigiert werden. Beides ist mit viel Bürokratie für die Unternehmen verbunden, was vor allem bei den KMU ins Gewicht fällt.
Unternehmen erhalten Bezugsprovision von bis zu zwei Prozent
Immerhin haben sich die Räte bei der sogenannten Bezugsprovision auf einen Kompromiss geeinigt: Sie soll zwischen einem und zwei Prozent betragen. economiesuisse hat sich dafür starkgemacht. Denn die Firmen sollen für ihren Aufwand angemessen entschädigt werden: Bei der Quellenbesteuerung zieht der Arbeitgeber für den Staat den betroffenen Arbeitnehmern die geschuldete Steuer direkt vom Lohn ab und führt sie dem Staat zu. Dafür erhält er heute eine je nach Kanton unterschiedlich hohe Provision von zwischen einem und drei Prozent. Eine Reduktion sei aufgrund der Automatisierungen bei den Arbeitsabläufen beziehungsweise den elektronischen Abrechnungsverfahren angezeigt, meinte der Bundesrat, der den Prozentsatz jedoch bei einheitlich einem Prozent ansetzen wollte.
Von der Quellensteuer auf dem Erwerbseinkommen betroffen sind ausländische Arbeitnehmende in der Schweiz, die nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sind (insgesamt 760'000 Personen). Die Quellensteuer dient als Ersatz für die ordentliche Einkommenssteuer. Für die Arbeitgeber ist wichtig, dass die damit zusammenhängenden Verfahren möglichst einfach und einheitlich sind und nach transparenten Regeln erfolgen. Die aktuelle Reform bedeutet einen ersten Schritt in die richtige Richtung, weitere Vereinfachungen sind nötig. Entscheidend für die Unternehmen ist aber, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung und die Kantone die aktuelle Reform in der Praxis umsetzen.