Brau­chen sys­tem­re­le­van­te Ban­ken eine staat­li­che Li­qui­di­täts­si­che­rung auf Vor­rat?

Der ge­plan­te Pu­blic Li­qui­di­ty Back­stop (PLB) sieht vor, was bei der Credit-Su­is­se-Krise nötig ge­wor­den war: zu­sätz­li­che Li­qui­di­täts­hil­fen an eine sol­ven­te Bank, die sich einem Bank Run aus­ge­setzt sieht. Ein sol­cher lässt sich in Zei­ten der Di­gi­ta­li­sie­rung von der Bank selbst kaum mehr stop­pen. Wenn die ge­si­cher­ten Na­tio­nal­bank-Kre­di­te nicht mehr aus­rei­chen, braucht es eine zu­sätz­li­che, staat­li­che Li­qui­di­täts­si­che­rung. Das In­stru­ment des Pu­blic Li­qui­di­ty Back­stop ist in­ter­na­tio­nal eta­bliert und soll­te nun wie vor­ge­se­hen auch hier­zu­lan­de um­ge­setzt wer­den. Dies stärkt den Fi­nanz­platz Schweiz.

Bald be­gin­nen die Be­ra­tun­gen im Par­la­ment zum Pu­blic Li­qui­di­ty Back­stop. Dabei han­delt es sich um ein in­ter­na­tio­nal eta­blier­tes In­stru­ment, um im Falle eines Bank Runs die An­le­ger durch zu­sätz­li­che Li­qui­di­tät zu be­ru­hi­gen. Der Bund hatte schon im März 2022 die Eck­wer­te für eine sol­che staat­li­che Li­qui­di­täts­si­che­rung be­schlos­sen. Doch dem or­dent­li­chen Ge­setz­ge­bungs­weg über das Par­la­ment kam im März 2023 die Krise der Credit Su­is­se da­zwi­schen. Statt also auf ein de­mo­kra­tisch le­gi­ti­mier­tes In­stru­ment zu­rück­grei­fen zu kön­nen, muss­te der Bund per Not­recht auf die Krise re­agie­ren.

In den letz­ten Jah­ren wurde die Ban­ken­re­gu­lie­rung mas­siv ver­schärft. Ge­ra­de die sys­tem­re­le­van­ten Ban­ken muss­ten ihr Ei­gen­ka­pi­tal und ihre Li­qui­di­tät stark er­hö­hen. Bei­des kos­te­te Ren­di­te, war aber für eine bes­se­re Fi­nanz­sta­bi­li­tät un­um­gäng­lich. Im Falle der CS waren im März 2023 aber deren Kun­den der­art ver­un­si­chert, dass sie zu viel und zu rasch Ka­pi­tal von der CS ab­zo­gen. Ob­wohl die CS ge­nü­gend Ei­gen­ka­pi­tal hielt – sie war sogar im in­ter­na­tio­na­len Ver­gleich sehr gut ka­pi­ta­li­siert nahm der Ban­ken­sturm Fahrt auf. Und wenn die­ser so­ge­nann­te Bank Run ein­mal be­ginnt, ist er fast un­auf­halt­bar. Keine Bank über­lebt einen sol­chen Sturm aus ei­ge­ner Kraft: Wenn Kun­den ihre Sicht­gut­ha­ben bei der Bank räu­men, wird die Bank rasch il­li­quid. Und dies, auch wenn sie gleich­zei­tig noch viele an­de­re Ver­mö­gens­wer­te be­sitzt.

Genau für einen sol­chen Fall gibt es die Zen­tral­bank. Sie wird daher auch als Len­der-of-Last-Re­sort be­zeich­net. Sie stellt der Bank im Kri­sen­fall kurz­fris­tig Li­qui­di­tät zur Ver­fü­gung. Al­ler­dings nur gegen Si­cher­hei­ten: So kann die Bank eine Bun­des­ob­li­ga­ti­on bei der SNB hin­ter­le­gen und be­kommt dafür Cash. Im Nor­mal­fall kann so bei einer sol­ven­ten Bank der Bank Run ge­stoppt wer­den. Doch im Falle der CS reich­te auch dies nicht: Ihr Cash-Be­darf über­stieg den Wert der Wert­schrif­ten, wel­che die SNB für diese Li­qui­di­täts­hil­fe ak­zep­tier­te. Also muss­te die SNB der CS wei­te­re Kre­di­te ver­ge­ben, die nicht wie üb­lich ge­si­chert waren. Dies war der Aus­nah­me­si­tua­ti­on ge­schul­det: Hätte die Schweiz die Pu­blic Li­qui­di­ty Back­stop-Lö­sung da­mals be­reits um­ge­setzt ge­habt, hätte es diese Lö­sung über Not­recht nicht ge­braucht.

Künf­tig – auch wenn wir alle hof­fen, dass das nicht er­for­der­lich sein wird soll dies an­ders lau­fen: Soll­te der Bund ent­schei­den, einer sys­tem­re­le­van­ten Bank zu­sätz­li­che Li­qui­di­tät zur Ver­fü­gung zu stel­len, dann muss er selbst für die­sen Ent­scheid ge­ra­de­ste­hen. Er kann nicht die Na­tio­nal­bank dazu an­hal­ten. Denn dies ist ein Ein­griff in deren Un­ab­hän­gig­keit. Der Pu­blic Li­qui­di­ty Back­stop ist damit die beste aller Lö­sun­gen im Not­fall. Vor allem ist sie einer An­pas­sung des Na­tio­nal­bank­ge­set­zes, die es der SNB er­lau­ben würde, in ihrer Rolle als Len­der-of-Last-Re­sort un­ge­deck­te Kre­di­te zu ver­ge­ben, klar über­le­gen. Das in­ter­na­tio­nal eta­blier­te In­stru­ment des PLB stärkt den Fi­nanz­platz Schweiz und soll­te daher wie vor­ge­se­hen, tech­nisch prä­zi­se und damit frei von po­li­tisch auf­ge­la­de­nen The­men um­ge­setzt wer­den.