Brauchen systemrelevante Banken eine staatliche Liquiditätssicherung auf Vorrat?
Der geplante Public Liquidity Backstop (PLB) sieht vor, was bei der Credit-Suisse-Krise nötig geworden war: zusätzliche Liquiditätshilfen an eine solvente Bank, die sich einem Bank Run ausgesetzt sieht. Ein solcher lässt sich in Zeiten der Digitalisierung von der Bank selbst kaum mehr stoppen. Wenn die gesicherten Nationalbank-Kredite nicht mehr ausreichen, braucht es eine zusätzliche, staatliche Liquiditätssicherung. Das Instrument des Public Liquidity Backstop ist international etabliert und sollte nun wie vorgesehen auch hierzulande umgesetzt werden. Dies stärkt den Finanzplatz Schweiz.
Bald beginnen die Beratungen im Parlament zum Public Liquidity Backstop. Dabei handelt es sich um ein international etabliertes Instrument, um im Falle eines Bank Runs die Anleger durch zusätzliche Liquidität zu beruhigen. Der Bund hatte schon im März 2022 die Eckwerte für eine solche staatliche Liquiditätssicherung beschlossen. Doch dem ordentlichen Gesetzgebungsweg über das Parlament kam im März 2023 die Krise der Credit Suisse dazwischen. Statt also auf ein demokratisch legitimiertes Instrument zurückgreifen zu können, musste der Bund per Notrecht auf die Krise reagieren.
In den letzten Jahren wurde die Bankenregulierung massiv verschärft. Gerade die systemrelevanten Banken mussten ihr Eigenkapital und ihre Liquidität stark erhöhen. Beides kostete Rendite, war aber für eine bessere Finanzstabilität unumgänglich. Im Falle der CS waren im März 2023 aber deren Kunden derart verunsichert, dass sie zu viel und zu rasch Kapital von der CS abzogen. Obwohl die CS genügend Eigenkapital hielt – sie war sogar im internationalen Vergleich sehr gut kapitalisiert – nahm der Bankensturm Fahrt auf. Und wenn dieser sogenannte Bank Run einmal beginnt, ist er fast unaufhaltbar. Keine Bank überlebt einen solchen Sturm aus eigener Kraft: Wenn Kunden ihre Sichtguthaben bei der Bank räumen, wird die Bank rasch illiquid. Und dies, auch wenn sie gleichzeitig noch viele andere Vermögenswerte besitzt.
Genau für einen solchen Fall gibt es die Zentralbank. Sie wird daher auch als Lender-of-Last-Resort bezeichnet. Sie stellt der Bank im Krisenfall kurzfristig Liquidität zur Verfügung. Allerdings nur gegen Sicherheiten: So kann die Bank eine Bundesobligation bei der SNB hinterlegen und bekommt dafür Cash. Im Normalfall kann so bei einer solventen Bank der Bank Run gestoppt werden. Doch im Falle der CS reichte auch dies nicht: Ihr Cash-Bedarf überstieg den Wert der Wertschriften, welche die SNB für diese Liquiditätshilfe akzeptierte. Also musste die SNB der CS weitere Kredite vergeben, die nicht wie üblich gesichert waren. Dies war der Ausnahmesituation geschuldet: Hätte die Schweiz die Public Liquidity Backstop-Lösung damals bereits umgesetzt gehabt, hätte es diese Lösung über Notrecht nicht gebraucht.
Künftig – auch wenn wir alle hoffen, dass das nicht erforderlich sein wird – soll dies anders laufen: Sollte der Bund entscheiden, einer systemrelevanten Bank zusätzliche Liquidität zur Verfügung zu stellen, dann muss er selbst für diesen Entscheid geradestehen. Er kann nicht die Nationalbank dazu anhalten. Denn dies ist ein Eingriff in deren Unabhängigkeit. Der Public Liquidity Backstop ist damit die beste aller Lösungen im Notfall. Vor allem ist sie einer Anpassung des Nationalbankgesetzes, die es der SNB erlauben würde, in ihrer Rolle als Lender-of-Last-Resort ungedeckte Kredite zu vergeben, klar überlegen. Das international etablierte Instrument des PLB stärkt den Finanzplatz Schweiz und sollte daher wie vorgesehen, technisch präzise und damit frei von politisch aufgeladenen Themen umgesetzt werden.