Männliche Hand legt roten Wahlzettel mit Schweizerkreuz in Wahlurne

Parlament entscheidet über die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative

National- und Ständerat entscheiden in der Sommersession über die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative sowie auch über einen allfälligen indirekten Gegenvorschlag. Die Beratungen der abgebrochenen Frühjahrssession werden weitergeführt. Die Entscheide in der Übersicht:

9. Juni 2020: Der Ständerat stimmten dem Gegenvorschlag mit 28 zu 14 Stimmen zu. Bestätigen die Räte diese Entscheide in den Schlussabstimmungen am 19. Juni, so tritt der Gegenvorschlag in Kraft, wenn die extreme Volksinitiative an der Urne abgelehnt wird.

8. Juni 2020: Der Nationalrat stimmt dem Gegenvorschlag zu. Der Antrag der Einigungskonferenz wird mit 99 und 91 Stimmen angenommen. Der Ständerat entscheidet morgen.

4. Juni 2020: Die Einigungskonferenz empfiehlt National- und Ständerat den Gegenvorschlag des Ständerats zu unterstützen, der eine zukunftsgerichtete, international abgestimmte Lösung ermöglicht. Das Konzept des Nationalrats ist definitiv gescheitert.

2. Juni 2020: Der Ständerat bleibt bei seiner Haltung und lehnt den Gegenvorschlag des Nationalrats erneut mit 28 zu 17 Stimmen ab. Nun ist die Einigungskonferenz am Zug. 

11. März 2020: Der Nationalrat hält an seinem Gegenvorschlag mit 97 zu 92 Stimmen fest. Das Geschäft geht zurück in den Ständerat. Die Frühjahrssession wird wenige Tage später abgebrochen. 

9. März 2020: Der Ständerat hält an seinem Gegenvorschlag mit 25 zu 16 Stimmen fest. Das Geschäft geht zurück in den Nationalrat.

4. März 2020: Der Nationalrat berät die beiden Gegenvorschläge und spricht sich mit 102 Ja zu 91 Nein für die Version des Nationalrats aus. Das Geschäft geht damit zurück an den Ständerat.

4. März 2020: Der Nationalrat lehnt die eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen» mit 105 Nein zu 83 Ja ab. Er folgt damit Bundesrat und Ständerat.


Keine Mehrheit für die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative

Wie unberechenbar Volksinitiative und der initiativnahe Gegenvorschlag des Nationalrats (GGV NR) sind, unterstreichen zwei neue Studien. 

  • Die neue Analyse des Forschungsinstituts Sotomo im Auftrag von SuccèSuisse zeigt detailliert auf, dass der GGV NR erheblich gefährlicher ist wie bisher angenommen. Zwischen 4000 und 10’000 Unternehmen wären betroffen, insgesamt sind 80'000 Firmen in Risikosektoren tätig. Das entspricht 13 Prozent aller Unternehmen, die insgesamt rund 26 Prozent der Arbeitsplätze repräsentieren.
  • Ein internationales Rechtsgutachten eines deutschen Experten belegt, dass die Schweiz mit Annahme von Initiative oder des GGV NR ein weltweit beispielloses Experiment wagen würde. Das Gutachten untermauert die fundamentalen Unterschiede (Haftungsmechanik/Beweislastumkehr) zum französischen Loi de vigilance. 

Ende Mai publizierte Swissmem eine repräsentative Meinungsumfrage, die zeigt, dass die extreme Initiative heute keine Mehrheit im Volk hätte und das Parlament darum nicht voreilig einem Umsetzungsgesetz (Gegenvorschlag des Nationalrats) zustimmen darf. 

Umfrage LINK-Institut