Ziel der CO" Reduktion

Neues CO2-Gesetz: Die Richtung stimmt

Im vergangenen Juni lehnte die Stimmbevölkerung das CO2-Gesetz ab. Dieser Entscheid hat den klimapolitischen Konsens der Vorlage stark zurückgeworfen. Letzten Freitag hat der Bundesrat die Eckwerte eines neuen Gesetzes präsentiert und entschieden, die befristeten Massnahmen zu verlängern. Diese Verlängerung war stets eine zentrale Forderung von economiesuisse und rettet das wichtige Modell der Zielvereinbarungen. Die Wirtschaft begrüsst die Stossrichtung der beschlossenen Eckwerte unter Berücksichtigung der bestehenden CO2-Abgabe. Wichtig ist, dass die neue Vorlage neue Wege ermöglicht und nicht Verbote erlässt.

Als Wirtschaftsdachverband engagiert sich economiesuisse für eine Klimapolitik, die es den Unternehmen erlaubt, einen möglichst grossen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, ohne an Wettbewerbsfähigkeit einzubüssen. Die vom Bundesrat vorgesehenen Anpassungen des CO2-Gesetzes gehen dabei mit folgenden Eckwerten in die richtige Richtung:

  1. Der Bundesrat will bei der Emissionsreduktion am 50%-Ziel bis 2030 festhalten und auf dem bestehenden CO2-Gesetz aufbauen. Die bestehende Lenkungswirkung der CO2-Abgabe soll mit wirkungsvollen Anreizen und einer gezielten Förderung ergänzt werden.
  2. Die Vorlage soll ohne neue Abgaben auskommen und die Mittel der verschiedenen klimapolitischen Instrumente sollen «grundsätzlich» jenen Sektoren zugutekommen, aus denen die Mittel stammen.
  3. Um Fehlinvestitionen zu vermeiden und laufende Entwicklungen zu verstärken, sollen mit der Vorlage verschiedene finanzielle Anreize geschaffen werden, zum Beispiel im Bereich Wasserstoffantriebe.
  4. Zusätzliche Unterstützungsmassnahmen sind auch im Gebäudebereich, im Mobilitätsbereich und im öffentlichen Verkehr vorgesehen.
  5. Das Modell der Zielvereinbarungen soll geöffnet werden. Neu sollen sich alle Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer Emissionen eingehen.
  6. Bei der Luftfahrt soll in Anlehnung an die Entwicklungen in der EU eine Beimischquote für nachhaltige Treibstoffe eingeführt werden, wobei dazu auch eine finanzielle Unterstützung oder Anreize geprüft werden.

Zwar bestehen betreffend der Finanzierung, der zu erwartenden Wirkung oder der konkreten Ausgestaltung derzeit noch Unklarheiten. economiesuisse erachtet es aber als positiv, dass die Vorlage explizit auf Massnahmen setzen will, «welche die laufenden Bemühungen der verschiedenen Branchen unterstützen». Das ist eine Chance für die Schweizer Wirtschaft mit ihren Unternehmen. Wichtig ist auch, dass sowohl Inland- wie auch Auslandkompensationen weiterhin möglich bleiben sollen. Begrüssenswert ist ebenfalls, dass die Vorlage explizit an Massnahmen im Energiesektor gekoppelt wird, da Klima- und Energiepolitik Hand in Hand verstanden werden müssen.

Bestehendes Zielvereinbarungsmodell wird verlängert

Nebst den Eckwerten zu den geplanten Revisionen im CO2-Gesetz hat der Bundesrat vergangenen Freitag auch seine Unterstützung für die Weiterführung der bestehenden Instrumente des CO2-Gesetzes bis 2024 zugesichert. Damit soll die Überbrückung für das bewährte Zielvereinbarungssystem sichergestellt werden. Diese Verlängerung ist zwingend, da mit diesem Modell am meisten Emissionen bei gleichzeitig geringsten Wettbewerbsnachteilen eingespart werden können. Die Energie-Agentur der Wirtschaft, welche für die praktische Umsetzung verantwortlich ist, konnte denn auch in der laufenden Dekade die Ziele nicht nur erreichen, sondern sogar deutlich übertreffen. Auch die Fortsetzung der Kompensationen im Treibstoffbereich, welche ebenfalls im bestehenden Gesetz befristet sind, ist begrüssenswert. Diese bestehenden Instrumente dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden, denn damit werden bereits grosse Mengen an Emissionen eingespart.

Aber wieso müssen die Unternehmen mehr erreichen als das ganze Land?

Die geplante Verlängerung der befristeten Massnahmen ist erfreulich. Unerklärlich hingegen ist aber die Ungleichbehandlung der Wirtschaft: Während der Absenkpfad für die Schweiz mit einer jährlichen Abnahme der Emissionen von 1,5 Prozent vorgesehen ist, sollen die Unternehmen offenbar einen steileren Pfad nehmen. Sowohl die Fachkommission des Nationalrats wie auch der Bundesrat sehen da einen Absenkpfad von jährlich 2,0 Prozent vor. Das ist ambitioniert, nicht unmöglich, aber auf jeden Fall nicht nachvollziehbar. Wieso muss die Wirtschaft schneller Dekarbonisieren als der Rest der Schweiz? Gerade die Unternehmen, die eine Zielvereinbarung haben, haben bereits in der Vergangenheit viel geleistet – und sollten dafür im Sinne und Geiste des neu geplanten Gesetzes honoriert und nicht bestraft werden.