Abstimmung bei einer Weihnachtsfeier im Vereinigten Königreich

Nach den UK-Wah­len kommt der Brex­it

Nach dem kla­ren Wahl­sieg der Kon­ser­va­ti­ven in Gross­bri­tan­ni­en kann der bri­ti­sche Pre­mier­mi­nis­ter Boris John­son den Aus­tritts­ver­trag mit der Eu­ro­päi­schen Union nun rasch durch das Par­la­ment brin­gen. Somit wird der Brex­it vor­aus­sicht­lich am 31. Ja­nu­ar 2020 Rea­li­tät. Ob Boris John­son al­ler­dings wie ver­spro­chen bis zum Ende der Über­gangs­pha­se Ende 2020 ein um­fas­sen­des Frei­han­dels­ab­kom­men mit der EU aus­han­deln kann, ist un­ge­wiss. Für die Schweiz be­deu­tet das wei­ter­hin Rechts­un­si­cher­heit.

Die Au­gu­ren soll­ten gröss­ten­teils recht be­hal­ten: Die Par­la­ments­wah­len in Gross­bri­tan­ni­en haben die er­war­te­ten kla­ren Ver­hält­nis­se ge­bracht. Mit min­des­tens 364 Sit­zen er­ringt die Kon­ser­va­ti­ve Par­tei die ab­so­lu­te Mehr­heit und kann ihr Wahl­ver­spre­chen «Get Brex­it done» nun ein­lö­sen.

Auf den EU-Aus­tritt folgt die Un­si­cher­heit

Ge­lingt der von Pre­mier­mi­nis­ter John­son ver­spro­che­ne Brex­it-Voll­zug, wird das Ver­ei­nig­te Kö­nig­reich am 31. Ja­nu­ar 2020 for­mell aus der Eu­ro­päi­schen Union (EU) aus­schei­den. Bis Ende 2020 läuft dann ge­mäss Aus­tritts­ver­trag der bei­den Part­ner die so­ge­nann­te «im­ple­men­ta­ti­on pe­ri­od», in der sich an den Rech­ten und Pflich­ten vor­erst noch nichts än­dert – üb­ri­gens auch nicht für die Schweiz. Diese Über­gangs­pha­se kann in ge­gen­sei­ti­gem Ein­ver­ständ­nis bis Ende 2022 ver­län­gert wer­den.

In die­ser Zeit muss John­son aber auch die gros­se Her­aus­for­de­rung be­wäl­ti­gen, mit der EU eine ver­trag­li­che An­schluss­lö­sung aus­zu­han­deln. Die Zeit hier­für ist enorm kurz und es ist un­klar, ob Gross­bri­tan­ni­en und der EU dies ge­lingt. Falls nicht, droht er­neut ein ver­trags­lo­ser Zu­stand. Für die Han­dels­be­zie­hun­gen zur EU wäre dies mit einem Rück­fall auf Recht der Welt­han­dels­or­ga­ni­sa­ti­on WTO ver­bun­den – eine dra­ma­ti­sche Schlech­ter­stel­lung zum Sta­tus quo.

Auch die Schweiz braucht klare Ver­hält­nis­se

Es ist auch für die Schweiz im ur­ei­ge­nen In­ter­es­se, dass die po­li­ti­sche Blo­cka­de nun über­wun­den wer­den kann. Der Brex­it be­ein­flusst nicht nur die künf­ti­gen Be­zie­hun­gen der Schweiz mit Gross­bri­tan­ni­en, er über­schat­tet auch das Ver­hält­nis zur EU. Nötig ist des­halb zu­erst eine ra­sche Ra­ti­fi­ka­ti­on des Aus­tritts­ab­kom­mens im bri­ti­schen Par­la­ment. Die hier­für er­for­der­li­chen Mehr­heits­ver­hält­nis­se sind mit den Wah­len nun ge­schaf­fen wor­den. Zwar hat die Schweiz selbst einen ver­trags­lo­sen Zu­stand mit Gross­bri­tan­ni­en – und damit mit ihrem sechst­wich­tigs­ten Han­dels­part­ner – im Rah­men ihrer «mind-the-gap»-Stra­te­gie er­folg­reich ver­hin­dern kön­nen. Aber auch diese Auf­fang­lö­sung bleibt ohne an­ge­mes­se­nen An­schluss­ver­trag zwi­schen der EU und dem Ver­ei­nig­ten Kö­nig­reich lü­cken­haft. Und eine wei­te­re Ver­tie­fung der bi­la­te­ra­len Be­zie­hun­gen zu Gross­bri­tan­ni­en ist erst nach voll­zo­ge­nem Brex­it mach­bar.