Brexit und die Katze im Sack
Am Samstag hat das britische Parlament seinen Entscheid über den Brexit-Deal von Boris Johnson verschoben. Nur zusammen mit den gesetzlichen Ausführungsbestimmungen soll der Austrittsvertrag genehmigt werden. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit für eine erneute Verschiebung des EU-Austritts und die Unsicherheiten halten an.
Nachdem Premierminister Boris Johnson letzte Woche die Einigung mit der EU über einen angepassten Scheidungsvertrag verkündet hatte, sollte das britische Parlament am vergangenen Samstag sein Einverständnis geben. Damit hätte Grossbritannien auf 31. Oktober endlich den geregelten EU-Austritt vollziehen können.
Bringt Nicht-Entscheid erneute Verschiebung?
Die Parlamentarier wollten jedoch auf keinen Fall die «Katze im Sack», respektive den Brexit-Vertrag ohne die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen gutheissen. Der entsprechende Antrag wurde mit 322 zu 306 Stimmen klar überwiesen. Damit kommt nun automatisch eine weitere parlamentarische Vorgabe zum Tragen: der Benn Act. Dieser gibt vor, dass die Regierung die EU um eine Verschiebung des EU-Austritts auf den 31. Januar 2020 ersuchen muss, sofern bis zum 19. Oktober kein ratifizierter Brexit-Deal vorliegt. Dies hat Boris Johnson denn auch getan.
Weiterhin grosse Unsicherheit für Unternehmen
Damit dürften im Hinblick auf das immer knapper werdende Zeitfenster für eine parlamentarische Einigung in Grossbritannien erneut turbulente Tage bevorstehen. Eine Brexit-Verschiebung bedarf einstimmiges Einverständnis der EU. Zwar ist die Schweiz vertraglich auch für einen ungeregelten Brexit bestmöglich vorbereitet, aber je kurzfristiger Klarheit über das künftige Verhältnis zwischen der EU und Grossbritannien besteht, desto weniger Zeit bleibt auch hiesigen Unternehmen, sich operativ auf die effektive «Landezone» vorzubereiten. Damit ist weiterhin offen, ob Grossbritannien nun am 31. Oktober – geregelt oder ungeregelt – aus der EU austritt