Patentsystem

Innovationsweltmeisterin Schweiz braucht ein starkes Patentsystem

Der Bundesrat hat diese Woche entschieden, die Botschaft zur Teilrevision des Patentgesetzes ans Parlament zu überweisen. Ziel der Vorlage ist die Modernisierung des Patentprüfungsverfahrens. Damit wird das Geistige Eigentum in der Schweiz gestärkt und das Schweizer Patentsystem fit für die Zukunft gemacht.

Die Schweiz ist ein Innovationsland. Seit Jahren ist sie Spitzenreiterin im weltweiten Innovationsindex. Sie benötigt dafür ein starkes nationales Patentsystem zum Schutz von Erfindungen. Durch die nun vorgeschlagene Teilrevision des Patentgesetzes lassen sich einerseits die existierenden europäischen und internationalen Patentsysteme ergänzen, die Revision trägt aber auch wesentlich dazu bei, dass die Schweiz auf europäische Entwicklungen adäquat reagieren kann: ab nächstem Jahr wird es mit dem Unified Patent (UP) ein EU-Patent und einen zugehörigen Gerichtshof geben, bei dem die Schweiz kein direktes Mitspracherecht hat. Wie sich diese Entwicklungen auf das bestehende europäische Patentsystem auswirken, ist noch offen. Umso wichtiger ist es, dass die Schweiz ihr Patentsystem rechtzeitig zukunftsfähig gestaltet, damit keine unmittelbare Abhängigkeit von den Entwicklungen in der EU besteht.

Zukunftsbeständigkeit des schweizerischen Patentsystems sicherstellen

Zentraler Punkt der Revisionsvorlage ist die Einführung einer obligatorischen materiellen Prüfung für das Schweizer Patent. Damit führt die Schweiz wie zahlreiche andere Länder ein vollgeprüftes Patent ein. Gleichzeitig soll das bisherige System des ungeprüften Patents aber fortbestehen. Dadurch wird es sowohl einen kostengünstigen und schnellen Schutztitel wie bisher geben, neu aber auch die Möglichkeit eines «vollgeprüften» Patents, bei dem sämtliche Patentvoraussetzungen von Amtes wegen geprüft werden.

Die Teilrevision des Patentgesetztes soll die Qualität des Patentsystems in der Schweiz steigern. Darüber hinaus erweitert die Revision die Handlungsmöglichkeiten für alle Beteiligten und eröffnet zusätzliche Optionen für die Schweiz im europäischen und internationalen Kontext. Damit stellen die Anpassungen ein wichtiges Element zum Erhalt der Zukunftsfähigkeit unseres Patentsystems dar.

Der Entwurf, der nun ins Parlament kommt, hat wichtige Inputs aus der Vernehmlassung aufgegriffen. So ist es begrüssenswert, dass Beschwerden gegen Entscheide des Instituts für Geistiges Eigentum nicht vom Bundesverwaltungsgericht, sondern vom Bundespatentgericht behandelt werden sollen. Begrüssenswert ist es ausserdem, dass ganz auf ein Einspruchsverfahren verzichtet werden soll. Das führt dazu, dass das System möglichst schlank und effizient bleibt. Einzelne Punkte müssen aber noch angepasst werden. Beschwerden dürfen beispielsweise keine aufschiebende Wirkung haben. Ansonsten wird die Position des Patentinhabers stark geschwächt. Das Beschwerderecht könnte dahingehend missbraucht werden, dass Rechte für die Dauer eines Verfahrens nicht mehr durchgesetzt werden könnten, dies völlig unabhängig von den Erfolgschancen einer Beschwerde.

Ein griffiger Patenschutz sichert die Innovationskraft in unserem Land

Die Vorlage kommt frühestens Ende Januar in die zuständige Kommission des Ständerates. Im parlamentarischen Prozess muss sichergestellt werden, dass die Vorlage weiterhin ausbalanciert bleibt und die technisch ausgewogene Vorlage in der Beratung nicht verzerrt wird. Innovation ist nur möglich, wenn sich diese auch lohnt und die Rechte des Geistigen Eigentums sind hierbei essentiell.