Patentgesetz: Teilrevision ist auf Kurs
Der Bundesrat hat diese Woche über das weitere Vorgehen bei der Teilrevision des Patentgesetzes entschieden. Er verfolgt eine Modernisierung des nationalen Patentprüfungsverfahrens und beauftragt das Justiz- und Polizeidepartement, bis Ende 2022 einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erstellen. economiesuisse unterstützt die Zielsetzung, die Attraktivität des Schweizer Patentsystems bei erhöhter Rechtssicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten.
Der Bundesrat stellt weiterhin eine Modernisierung des Patentprüfungsverfahrens ins Zentrum der Reform, will aber einzelne Anpassungen gegenüber seinem ursprünglichen Vorschlag umsetzen. Gemäss dem vorgelegten Zeitplan kommt die Vorlage nicht vor 2023 ins Parlament.
economiesuisse hatte sich an der Vernehmlassung beteiligt und die vorgeschlagenen Änderungen des Schweizer Patentgesetzes im Grundsatz unterstützt. Die Stärkung und Modernisierung des Schweizer Patents stellen ein wichtiges Element der Zukunftsfähigkeit unseres Patentsystems dar.
Zwei Formen des Schweizer Patents
Der ursprüngliche Vorschlag sah die Einführung einer obligatorischen materiellen Prüfung für das Schweizer Patent vor und bot zusätzlich ein materiell ungeprüftes Gebrauchsmuster an. economiesuisse hatte dies begrüsst, aber erhebliche Anpassungsvorschläge bei der Ausgestaltung des Gebrauchsmusters gemacht.
Der Bundesrat hat nun entschieden, das Gebrauchsmuster gänzlich aus der Vorlage zu entfernen und dafür sowohl ein materiell «ungeprüftes» Schweizer Patent wie auch ein «vollgeprüftes» Schweizer Patent anzubieten. Durch die Möglichkeit des bewährten ungeprüften Patents steht nach wie vor ein ungeprüfter, kostengünstiger und schneller Schutztitel zur Verfügung. Mehr Rechtssicherheit soll hier jedoch durch eine obligatorische, öffentlich zugängliche Recherche geschaffen werden. Bei dem neuen «vollgeprüften» Schweizer Patent werden sämtliche Patentierungsvoraussetzungen vor der Eintragung durch das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) geprüft. Dieses Patent bietet daher eine vollwertige Alternative zum europäischen Patent, dessen Erlangung vor allem für KMU oft langwierig und teuer ist.
Begrüssenswerte Änderung bei der Gerichtsbarkeit
Beschwerden gegen Entscheide des IGE sollen künftig vom Bundespatentgericht und nicht, wie ursprünglich angedacht, vom Bundesverwaltungsgericht behandelt werden. economiesuisse hatte diese Änderung in der Stellungnahme vorgeschlagen, da am Bundespatentgericht bereits die notwendige hohe technische Expertise vorhanden ist. Bemerkenswert ist es, dass der Bundesrat ganz auf ein Einspruchsverfahren verzichten will. Dies ist mit Hinblick auf die Relevanz eines möglichst schlank ausgestalteten Systems ein grosser und mutiger Schritt.
Wichtige Anpassungen für das Innovationsland Schweiz
economiessuisse begrüsst die Stossrichtung des Bundesrats grundsätzlich. Die Revision stärkt den Innovationsstandort Schweiz, da es sowohl für Anmelderinnen im Einzelfall wie auch für die Schweiz als Wirtschaftsstandort neue Optionen schafft, welche die Abhängigkeit von nicht kontrollierbaren europäischen und internationalen Entwicklungen verringert. Damit leistet die Revision einen wichtigen Beitrag für eine zukunftsbeständige Weiterentwicklung des Schweizer Patents.
Wie die Unterscheidung der beiden neuen Patente dann in der Praxis umgesetzt wird, ist offen. Wichtig ist, dass es dabei eine klare Abgrenzung gibt, welche auch für Start-ups und KMU ohne grosses Know-how klar verständlich ist.
economiesuisse wird die Vorlage weiterhin eng begleiten und sich für ein starkes und attraktives Patentsystem für das Innovationsland Schweiz einsetzen.