Gegen die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit – für das Primat der Demokratie
Die Rechtskommission des Nationalrats will die Verfassungsgerichtsbarkeit erweitern. Sie hat eine entsprechende parlamentarische Initiative ausgearbeitet. economiesuisse lehnt die Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit aus staatspolitischen Überlegungen jedoch ab.
Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden verbindlich. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern kennt die Schweiz für Bundesgesetze und völkerrechtliche Bestimmungen keine Verfassungsgerichtsbarkeit. Diese Frage wird in der Schweiz seit jeher kontrovers diskutiert. Es geht letztlich um den Entscheid, ob die Demokratie oder der Richterstaat Vorrang haben soll.
Die Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrats schlägt vor, Artikel 190 der Bundesverfassung zu streichen und die Verfassungsgerichtsbarkeit auch für Bundesgesetze und völkerrechtliche Bestimmungen einzuführen. Eine Kommissionsminderheit möchte am Inhalt des geltenden Artikels festhalten und lediglich den Grundsatz einschränken, wonach Bundesgesetze selbst bei Verfassungswidrigkeit für die Behörden massgebend sind.
Aus grundsätzlichen staatspolitischen Überlegungen begrüsst die Wirtschaft bei der konkreten Anwendbarkeit von Bundesgesetzen und völkerrechtlichen Bestimmungen das Primat der Demokratie. Ein Handlungsbedarf, die anlässlich der Justizreform als politischen Kompromiss bestätigte Beibehaltung der fehlenden Verfassungsgerichtsbarkeit von Bundesgesetzen und völkerrechtlichen Bestimmungen aufzuheben, besteht aus Sicht der Wirtschaft nicht.
Mehr Informationen:
Vernehmlassungsantwort zur Verfassungsgerichtsbarkeit
Die Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrats schlägt vor, Artikel 190 der Bundesverfassung zu streichen und die Verfassungsgerichtsbarkeit auch für Bundesgesetze und völkerrechtliche Bestimmungen einzuführen. Eine Kommissionsminderheit möchte am Inhalt des geltenden Artikels festhalten und lediglich den Grundsatz einschränken, wonach Bundesgesetze selbst bei Verfassungswidrigkeit für die Behörden massgebend sind.
Aus grundsätzlichen staatspolitischen Überlegungen begrüsst die Wirtschaft bei der konkreten Anwendbarkeit von Bundesgesetzen und völkerrechtlichen Bestimmungen das Primat der Demokratie. Ein Handlungsbedarf, die anlässlich der Justizreform als politischen Kompromiss bestätigte Beibehaltung der fehlenden Verfassungsgerichtsbarkeit von Bundesgesetzen und völkerrechtlichen Bestimmungen aufzuheben, besteht aus Sicht der Wirtschaft nicht.
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Vernehmlassungsantwort zur Verfassungsgerichtsbarkeit