Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz gestärkt
Mit der Verabschiedung des totalrevidierten Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG) hat der Nationalrat einen zeitgemässen und verlässlichen Rahmen für die zukünftige Förderung von Forschung und Innovation gesetzt. Einziger Wehrmutstropfen: Die von der Wirtschaft schon lange geforderte Überführung der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) in eine unabhängige Stiftung wurde nicht umgesetzt.
In einem rohstoffarmen Land wie der Schweiz gehören Forschung und Innovation zu den wichtigsten Faktoren für wirtschaftlichen Wohlstand. Entsprechend wichtig ist die Gesetzgebung zur staatlichen Förderung dieser Bereiche. Mit dem vom Nationalrat verabschiedeten totalrevidierten FIFG erhält der Bund eine adäquate, zeitgemässe gesetzliche Grundlage für seine Förderungsaktivitäten.
Verpasst hat der Nationalrat leider die Chance, im Rahmen der Totalrevision die KTI in eine unabhängige Stiftung zu überführen – analog zum Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Besonders die Erfahrung mit der Vergabe der Sondermittel im Rahmen des jüngsten Konjunkturpakets hat gezeigt, dass die KTI aufgrund der Organisation als Behördenkommission in ihrer Tätigkeit zum Teil limitiert ist (z.B. weil sie keine Reserven bilden darf). Um die Unabhängigkeit der KTI sicherzustellen und ihre Flexibilität zu erhöhen, sollte sie zweckmässigerweise nach dem Vorbild des SNF in eine Stiftung überführt werden.
Innovationspark: nationale vor regionale Sichtweise
Der Nationalrat möchte, dass der nationale Innovationspark von Beginn weg an mehreren Standorten erstellt wird. Auch sollen zinslose Darlehen und Landkäufe durch den Bund möglich werden. Mit diesen Erweiterungen läuft die Idee des Innovationsparks Gefahr, von regionalen Interessen dominiert zu werden. In der künftigen Ausgestaltung muss unbedingt sichergestellt sein, dass die Errichtung eines solchen Parks aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive erfolgt und Effizienzüberlegungen im Vordergrund stehen.
Insgesamt ist die vorliegende Totalrevision des Forschungsgesetzes aber zu begrüssen, denn sie behält eine integrierte Sichtweise auf Forschung und Innovation. Dies ist ein zentraler Bestandteil der schweizerischen Forschungspolitik, der aus Sicht von economiesuisse unbedingt bewahrt werden sollte. Mit der neuen gesetzlichen Grundlage setzt die Schweiz den Rahmen, um auch in Zukunft zu den innovativsten und forschungsstärksten Ländern der Welt zu gehören.
Verpasst hat der Nationalrat leider die Chance, im Rahmen der Totalrevision die KTI in eine unabhängige Stiftung zu überführen – analog zum Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Besonders die Erfahrung mit der Vergabe der Sondermittel im Rahmen des jüngsten Konjunkturpakets hat gezeigt, dass die KTI aufgrund der Organisation als Behördenkommission in ihrer Tätigkeit zum Teil limitiert ist (z.B. weil sie keine Reserven bilden darf). Um die Unabhängigkeit der KTI sicherzustellen und ihre Flexibilität zu erhöhen, sollte sie zweckmässigerweise nach dem Vorbild des SNF in eine Stiftung überführt werden.
Innovationspark: nationale vor regionale Sichtweise
Der Nationalrat möchte, dass der nationale Innovationspark von Beginn weg an mehreren Standorten erstellt wird. Auch sollen zinslose Darlehen und Landkäufe durch den Bund möglich werden. Mit diesen Erweiterungen läuft die Idee des Innovationsparks Gefahr, von regionalen Interessen dominiert zu werden. In der künftigen Ausgestaltung muss unbedingt sichergestellt sein, dass die Errichtung eines solchen Parks aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive erfolgt und Effizienzüberlegungen im Vordergrund stehen.
Insgesamt ist die vorliegende Totalrevision des Forschungsgesetzes aber zu begrüssen, denn sie behält eine integrierte Sichtweise auf Forschung und Innovation. Dies ist ein zentraler Bestandteil der schweizerischen Forschungspolitik, der aus Sicht von economiesuisse unbedingt bewahrt werden sollte. Mit der neuen gesetzlichen Grundlage setzt die Schweiz den Rahmen, um auch in Zukunft zu den innovativsten und forschungsstärksten Ländern der Welt zu gehören.