So könnten Corona-Massentests aussehen: Frau wird im Auto getestet

End­lich setzt auch der Bun­des­rat auf Mas­sen­tests zur Co­ro­na-Be­kämp­fung

Der Bun­des­rat hat heute eine wich­ti­ge For­de­rung der Wirt­schaft er­füllt und seine Co­ro­na-Test­stra­te­gie aus­ge­wei­tet. Neu sol­len sich auch Per­so­nen ohne Sym­pto­me kos­ten­los tes­ten las­sen kön­nen, bei­spiels­wei­se in Un­ter­neh­men, Al­ters­hei­men oder Ho­tel­be­trie­ben. Nur so lässt sich die Über­tra­gung des Virus durch Per­so­nen ein­däm­men, die keine An­zei­chen einer Er­kran­kung auf­wei­sen. Für die Ver­schär­fung der Be­stim­mun­gen zum Grenz­über­tritt hat eco­no­mie­su­is­se grund­sätz­lich Ver­ständ­nis, pocht aber dar­auf, dass für Ar­beits­kräf­te aus den Nach­bar­re­gio­nen Aus­nah­men ge­währt wer­den, um das Funk­tio­nie­ren der grenz­über­schrei­ten­den Wirt­schafts­räu­me nicht zu ge­fähr­den.

Der Wirt­schafts­dach­ver­band eco­no­mie­su­is­se nimmt er­freut zur Kennt­nis, dass der Bun­des­rat dem guten Bei­spiel des Kan­tons Grau­bün­den folgt und neu lan­des­weit Mas­sen­tests un­ter­stüt­zen und ab­gel­ten will. Nur wenn in­fi­zier­te, aber sym­ptom­freie Per­so­nen früh­zei­tig er­kannt wer­den, kön­nen die An­ste­ckungs­zah­len rasch ge­senkt wer­den. 
 
Dass die Schweiz nicht un­tä­tig blei­ben kann, wenn rund­um alle Län­der den Grenz­über­tritt er­schwe­ren, ist für den Wirt­schafts­dach­ver­band nach­voll­zieh­bar. Es macht je­doch Sinn, dass die Qua­ran­tä­ne für Ein­rei­sen­de aus Ri­si­ko­ge­bie­ten mit einem ne­ga­ti­ven Test­ergeb­nis ab­ge­kürzt wer­den kann. Gleich­zei­tig ist es für die Schwei­zer Volks­wirt­schaft von gröss­ter Be­deu­tung, dass die grenz­über­schrei­ten­den Wirt­schafts­räu­me funk­ti­ons­fä­hig blei­ben, selbst wenn eine Nach­bar­re­gi­on auf der Liste der Ri­si­ko­ge­bie­te lan­den soll­te. In der ent­spre­chen­den Ver­ord­nung lässt der Bun­des­rat die Mög­lich­keit offen, die Grenz­gän­ge­rin­nen und Grenz­gän­ger von den stren­ge­ren Be­stim­mun­gen aus­zu­neh­men. eco­no­mie­su­is­se for­dert, dass der Bun­des­rat dies so um­setzt. Auch an­de­ren Rei­sen­den wie bei­spiels­wei­se Tou­ris­ten soll­te die Qua­ran­tä­ne er­las­sen wer­den, wenn sie einen ne­ga­ti­ven Test von einem eta­blier­ten Test­sys­tem vor­wei­sen kön­nen.

Ent­schä­di­gungs­pa­ket un­um­gäng­lich – Schul­den­ab­bau zwin­gend

Wei­ter nimmt der Dach­ver­band zur Kennt­nis, dass die Lan­des­re­gie­rung für Här­te­fäl­le und die Ver­län­ge­rung der Kurz­ar­beits­ent­schä­di­gun­gen ein Paket im Um­fang von 8 Mil­li­ar­den Fran­ken ge­schnürt hat. An­ge­sichts der mas­si­ven pan­de­mie­be­ding­ten Ein­schrän­kun­gen für die Un­ter­neh­men scheint diese Mass­nah­me lei­der un­aus­weich­lich. Sie darf je­doch kei­nes­falls dazu ver­lei­ten, die gel­ten­den Re­strik­tio­nen vor­schnell zu ver­län­gern, weil das Geld zur Ab­fe­de­rung nun be­reit­ge­stellt wurde. Der Bund greift hier sehr tief ins Porte­mon­naie und er­höht die Staats­schul­den mas­siv. Für eco­no­mie­su­is­se ist klar, dass diese Schul­den­last nach der Pan­de­mie zwin­gend ab­ge­tra­gen wer­den muss.

Mass­nah­men nicht vor­zei­tig ver­län­gern

An­ge­sicht der weit­rei­chen­den Fol­gen für den Wirt­schafts­stand­ort ver­langt eco­no­mie­su­is­se, dass die Bei­be­hal­tung der gel­ten­den Mass­nah­men lau­fend über­prüft wird. Ein Ent­scheid über eine Ver­län­ge­rung des Teil-Lock­downs über den Fe­bru­ar hin­aus wäre zum jet­zi­gen Zeit­punkt ein­deu­tig ver­früht. Ent­schei­dend im Kampf gegen die Pan­de­mie ist aus Sicht der Wirt­schaft viel­mehr, dass das Impf­pro­gramm nun in allen Kan­to­nen rasch aus­ge­wei­tet und be­schleu­nigt wird.