Die seltsamen Blüten der Regulierung
Könnte es mit dem teilweise überhitzten Immobilienmarkt zu tun haben? Auch Fehlanzeige. Die Banken haben letzthin beschlossen, nur noch Hypotheken zu vergeben, wenn der Pensionskassenvorbezug höchstens zehn Prozent beträgt, so dass zumindest zehn Prozent der Investition aus «echtem» Eigenkapital finanziert werden muss. Weitere Massnahmen drängen sich also nicht auf.
Erstaunt nimmt man deshalb die Begründung des Bundesrats zur Kenntnis: Mit dem Verbot von Vorbezügen sollen die Ergänzungsleistungen reduziert werden. Nun gut. In diesem Bereich müssen in der Tat Lösungen gefunden werden. Man wartet daher gespannt auf Zahlen: Wie viele Personen beziehen Ergänzungsleistungen, die zuvor Pensionsgelder für den Kauf von Wohneigentum vorbezogen haben? Die Antwort bleibt aus. Scheinbar hat man sich mit der lästigen statistischen Kleinarbeit nicht aufhalten wollen. Helfen wir also nach: Die Zahl wird nicht gross sein. Das Vermögen wird ja nicht vernichtet, nur weil es in einer Immobilie angelegt ist.
Kurzum: Die Notwendigkeit dieser Regulierung ist ebenso unklar wie ihre Wirksamkeit. Der Vorschlag ist auch ordnungspolitisch nicht zu begründen. Schlimmer noch: Er untergräbt das Vertrauen der Versicherten, dass das Pensionskassengeld ihnen und nur ihnen gehört. Umso irritierender ist es, dass die Landesregierung nonchalant derart unausgereifte Regulierungsideen präsentiert.