Bundesrat beschliesst nötige Garantien für die CS-Übernahme
Der Bundesrat hat heute die finanziellen Garantien, zu denen er sich im Rahmen der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS verpflichtet hat, im Rahmen einer Sonderbotschaft beschlossen. Über den Nachtragskredit von insgesamt 109 Milliarden Franken müssen abschliessend noch National- und Ständerat in der ausserordentlichen Session vom 11. bis 13. April befinden. economiesuisse unterstützt das Vorgehen, wenn es auch Risiken für den Bund und damit die Schweizer Bevölkerung beinhaltet. Der Dachverband der Wirtschaft geht davon aus, dass diese Lösung von allen derzeit denkbaren die beste ist, um rasch wieder Stabilität herzustellen.
Der heute von der Landesregierung beschlossene Nachtragskredit ist letztlich eine Formalie, weil der finanzielle Beitrag, mit dem der Bund die Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS unterstützt, längst eine entschiedene Sache ist. In der Verordnung vom 16. bzw. 19. März hat der Bundesrat von seiner Notrechtskompetenz Gebrauch gemacht und die beiden Bundesgarantien für Liquiditätshilfen und Verlustabsicherung an die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die beiden Grossbanken beschlossen. Die Finanzdelegation des Bundesparlaments hat bereits am 19. März ihre Zustimmung gegeben. Im Nachtragskredit 1a wird der Beschluss nun im Rahmen des ordentlichen Verfahrens zuhanden des Bundesparlaments umgesetzt. Zum Nachtrag gehört eine Botschaft, in der der Bundesrat die für die CS gefundene Lösung im Detail beschreibt.
Risiko eines Ausfalls wird als gering erachtet
Die Ausfallgarantie von 100 Milliarden Franken an die SNB kann frühestens nach einem abgeschlossenen Konkursverfahren und nur für den Fall, dass die SNB einen Ausfall erleidet und diesen gegenüber dem Bund geltend macht, beansprucht werden. Bis dahin werden keine Bundesgelder fliessen. Das Risiko eines Ausfalls wird vom Bundesrat als gering beurteilt. Die Massnahme stellt im Dispositiv der Liquiditätshilfen die dritte und letzte «Verteidigungslinie» dar. Vorangehende Liquiditätshilfedarlehen im Umfang von 150 Milliarden Franken vergibt die SNB ohne Bundesunterstützung. Vermögenswerte der CS dienen für diese Darlehen als Sicherheiten.
Um allfällige Risiken für die UBS zu reduzieren, gibt der Bund der UBS zudem eine Garantie von 9 Milliarden Franken zur Übernahme von potenziellen Verlusten aus Vermögenswerten der CS. Diese wird aber nur fällig, wenn die UBS zuvor selbst Verluste von 5 Milliarden Franken übernommen hat. Wie hoch dieses Risiko tatsächlich ist, kann derzeit kaum beurteilt werden. Nebst der Sonderbotschaft hat der Bundesrat eine gründliche Aufarbeitung der Ereignisse und eine umfassende Evaluierung des Too-big-to-fail-Regelwerks beschlossen.
Wirtschaftliche Schäden so gering wie möglich halten
economiesuisse unterstützt das beschlossene Vorgehen. Es beinhaltet zwar Risiken für den Bund und damit für die gesamte Schweizer Bevölkerung. Diese sind jedoch geringer als in allen anderen Varianten, die der Bundesrat ebenfalls geprüft hat. Aktuell muss der Bund kein Geld einsetzen, um die grossen Probleme der CS zu beheben. Gleichzeitig stehen die Chancen gut, dass mit der gewählten Lösung die Schäden für den Schweizer Finanzplatz und die ganze Volkswirtschaft und insbesondere die Arbeitnehmenden so klein wie möglich gehalten werden können. Dass der Bundesrat die Ereignisse gründlich aufarbeiten und die Too-big-to-fail-Regeln umfassend evaluieren will, ist richtig. Sobald das Parlament dem Nachtragskredit zugestimmt hat, kann die Lösung umgesetzt werden. Für economiesuisse bestehen keine Zweifel, dass das heute der richtige Weg ist, auch wenn der Dachverband der Wirtschaft die ganze Entwicklung rund um die CS ausdrücklich bedauert.