Bot­schaft zur Ak­ti­en­rechts­re­vi­si­on: ge­trüb­te Freu­de

Der Bun­des­rat hat die Bot­schaft zur Ak­ti­en­rechts­re­vi­si­on vor­ge­stellt. Un­ter­neh­men einer ge­wis­sen Grös­se müs­sen nach dem Wil­len des Bun­des­rats Quo­ten für die Ver­tre­tung von Frau­en vor­se­hen. Dies nicht nur für den Ver­wal­tungs­rat, son­dern auch – und dies als in­ter­na­tio­na­les Uni­kum – für die Ge­schäfts­lei­tung. Damit igno­riert er eine in der Ver­nehm­las­sung klar ge­äus­ser­te For­de­rung der Wirt­schaft.

Ei­gent­lich müss­te ich mich freu­en: Der Bun­des­rat hat heute die Bot­schaft zur Ak­ti­en­rechts­re­vi­si­on vor­ge­stellt, auf den ers­ten Blick ist der In­halt er­freu­lich. Im Ver­gleich zum Vor­ent­wurf hat der Bun­des­rat die Vor­la­ge er­heb­lich ent­schlackt. Zwei von drei Haupt­an­lie­gen der Wirt­schaft aus der Ver­nehm­las­sung hat er im We­sent­li­chen be­rück­sich­tigt: Die Be­stim­mun­gen zur Min­der-In­itia­ti­ve sol­len nicht ver­schärft und es soll kein Son­der­pro­zess­recht ein­ge­führt wer­den. Die drit­te, klar ge­äus­ser­te For­de­rung der Wirt­schaft hat der Bun­des­rat aber igno­riert: Er will Ge­schlech­ter­quo­ten ein­füh­ren. Und ge­ra­de dies trübt die Freu­de doch er­heb­lich.

Un­ter­neh­men einer ge­wis­sen Grös­se müs­sen nach dem Wil­len des Bun­des­rats Quo­ten für die Ver­tre­tung von Frau­en vor­se­hen. Dies gilt so­wohl für den Ver­wal­tungs­rat als auch für die Ge­schäfts­lei­tung. 

Der Bun­des­rat wird nun wohl ver­su­chen, die Fol­gen für die Wirt­schaft klein­zu­re­den: Er wird auf lange Über­gangs­fris­ten und auf die For­mu­lie­rung der Quo­ten als Emp­feh­lung ver­wei­sen. 

Es geht um die Geis­tes­hal­tung

Fal­sche Vor­schrif­ten sind al­ler­dings auch dann falsch, wenn sie ab­ge­schwächt sind. Denn hier geht es um viel mehr als welt­weit ein­zig­ar­ti­ge Quo­ten. Es geht um die Be­vor­mun­dung der Un­ter­neh­men durch den Staat: Er will ihnen vor­schrei­ben, wie sie ihr Ma­nage­ment be­set­zen und damit auch, wie sie funk­tio­nie­ren sol­len. Da­hin­ter steckt eine Wer­te­hal­tung, wo­nach der Staat auf Bie­gen und Bre­chen ver­sucht, der Wirt­schaft ein ge­sell­schafts­po­li­ti­sches Welt­bild auf­zu­zwän­gen. 

Un­ter­neh­men wis­sen, dass ge­misch­te Teams bes­ser per­for­men

Ganz ohne staat­li­chen Zwang haben Un­ter­neh­men selbst ein In­ter­es­se daran, dass ver­mehrt Frau­en in Füh­rungs­eta­gen ver­tre­ten sind. Zahl­rei­che Grün­de spre­chen dafür: Unter an­de­rem haben Stu­di­en auf­ge­zeigt, dass eine po­si­ti­ve Kor­re­la­ti­on zwi­schen ge­mischt zu­sam­men­ge­setz­ten Teams und der Team-Per­for­mance be­steht. Die Ent­wick­lun­gen der ver­gan­ge­nen Jahre bei den hie­si­gen Un­ter­neh­men sind denn auch sehr dy­na­misch. Zahl­rei­che Un­ter­neh­men för­dern Frau­en aktiv und be­rück­sich­ti­gen sie ver­mehrt für Füh­rungs­auf­ga­ben. Sie fol­gen damit auch den Emp­feh­lun­gen des Swiss Code 2014, der von der Wirt­schaft ge­tra­gen wird. Ge­ra­de vor we­ni­gen Tagen lan­cier­te der Schwei­ze­ri­sche Ar­beit­ge­ber­ver­band eine neue In­itia­ti­ve zur Er­hö­hung der An­zahl Ver­wal­tungs­rä­tin­nen in Un­ter­neh­men. 

Hände von Frauen und Männern, die sich halten
Zahl­rei­che Un­ter­neh­men för­dern Frau­en aktiv und be­rück­sich­ti­gen sie ver­mehrt für Füh­rungs­auf­ga­ben.

Wie man Frau­en wirk­lich för­dert

Frau­en­för­de­rung be­deu­tet nicht die Ein­füh­rung von staat­li­chen Quo­ten. Frau­en­för­de­rung be­deu­tet Chan­cen­gleich­heit. Frau­en sind in Füh­rungs­eta­gen un­ter­durch­schnitt­lich ver­tre­ten nicht weil Quo­ten feh­len, son­dern aus ganz an­de­ren Grün­den: Fa­mi­li­en­pla­nung, Be­treu­ungs­mög­lich­kei­ten für Kin­der, Work-Life-Ba­lan­ce oder steu­er­li­che An­rei­ze sind ent­schei­dend dafür, dass viele Frau­en keine Kar­rie­re in den Un­ter­neh­men an­stren­gen oder ihnen diese nicht mög­lich ist. Bei der Frage der Chan­cen­gleich­heit nur auf die Un­ter­neh­men zu zie­len, ist schäd­lich – für das An­lie­gen der Frau­en, für die Un­ter­neh­men und für die Ge­sell­schaft. Das Dik­tat eines Le­bens- und Welt­bil­des durch den Staat hat in einer frei­en Ge­sell­schaft nichts zu su­chen. 

Die Schweiz muss bei den Re­gu­lie­run­gen ent­schla­cken

Die Schweiz muss im schar­fen in­ter­na­tio­na­len Wett­be­werb in Re­gu­lie­rungs­fra­gen drin­gend Bal­last ab­wer­fen. Auch wenn sie noch so gut ge­meint sind – für ideo­lo­gi­sche Vor­ga­ben gibt es kei­nen Raum. Sie ge­hö­ren erst recht nicht ins Ak­ti­en­recht. Bei der ak­tu­el­len Re­vi­si­on muss die Schaf­fung op­ti­ma­ler Rah­men­be­din­gun­gen für die Un­ter­neh­men im Vor­der­grund ste­hen. Dazu ge­hört auch ma­xi­ma­le Frei­heit bei ihrer Or­ga­ni­sa­ti­on. Nur so bleibt die Schweiz für Fir­men wei­ter­hin ein at­trak­ti­ver, zu­ver­läs­si­ger und rechts­be­stän­di­ger Stand­ort, der fit ist für die kom­men­den Her­aus­for­de­run­gen.