Bilaterale Verträge sind doch möglich

Aus EU-Kreisen war bislang immer wieder zu vernehmen, es können keine weiteren Verträge im Rahmen des bilateralen Wegs mit der Schweiz ohne ein institutionelles Rahmenabkommen abgeschlossen werden. Diese verschärfte Rhetorik steht jedoch heute im klaren Widerspruch zum doch begrüssenswerten praktizierten Brüsseler Pragmatismus: Letzte Woche wurde ein bilaterales Abkommen mit der EU zu Wettbewerbsfragen abgeschlossen. Hat denn das niemand bemerkt?

Gut 30 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet die Schweiz im Handel mit der EU. Umgekehrt sind wir mit einem Handelsbilanzdefizit von 40 Milliarden Euro gegenüber der EU hinsichtlich Waren und Dienstleistungen einer der wichtigsten Exportmotoren für ihre Wirtschaft. Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sind denn auch entsprechend eng und vielfältig. Sie gründen auf einem Vertragsnetz von rund 20 zentralen bilateralen Abkommen sowie über 100 weiteren Vereinbarungen.

Mit dem Abschluss des neuesten Wettbewerbsabkommens beweist die EU damit gleich selbst, dass sich die Beziehungen zwischen ihr und der Schweiz doch nicht in einer Sackgasse befinden. Brüssel agiert – wenn nötig – also in gut schweizerischer Manier sehr pragmatisch. Es ist somit an der Schweiz, diesen Pragmatismus auch in der institutionellen Frage selbstbewusst einzufordern.