13. AHV-Rente: Wirtschaft fordert Finanzierung über Mehrwertsteuer
Die 13. AHV-Rente soll ab 2026 ausbezahlt werden. Bis dahin muss die Finanzierung geregelt sein. Der Bundesrat hat dazu Vorschläge in die Vernehmlassung gegeben. Die Wirtschaft lehnt jede Erhöhung der Lohnabgaben zu Lasten der erwerbstätigen Bevölkerung ab. Aus Sicht der Generationengerechtigkeit müssen sich die Pensionierten, die von der 13. Rente profitieren, an der Finanzierung beteiligen. Darum braucht es eine Erhöhung der Mehrwertsteuer. Die Mehrbelastung für den Bund soll vorübergehend über den AHV-Fonds finanziert werden.
Der Volksentscheid zur Einführung einer 13. AHV-Rente kommt die AHV und damit auch die Bürger teuer zu stehen. Die Zusatzrente kostet bei der Einführung ab 2026 jährlich über vier Milliarden Franken; nach fünf Jahren sind es bereits fünf Milliarden. Nachdem die AHV-Zahlen dank Finanzspritzen (STAF und AHV 21) in den positiven Bereich gekommen sind, kippen sie mit der ersten Auszahlung der 13. AHV-Rente ins Negative. Auch für den finanziell angeschlagenen Bund stellt die Auszahlung einer 13. AHV-Rente eine Zusatzbelastung dar.
Finanzierung muss rasch festgelegt werden
Um eine massive Verschlechterung der finanziellen Lage von AHV und Bund zu verhindern, hat der Bundesrat kurz nach der Abstimmung Vorschläge zur Finanzierung der 13. AHV-Rente in die Vernehmlassung gegeben. Die Wirtschaft nimmt jetzt dazu Stellung.
Finanzierung ausschliesslich über die Mehrwertsteuer ist die gerechteste Lösung
Der Bundesrat schlägt vor, die 13. AHV-Rente ausschliesslich über eine Erhöhung der Lohnbeiträge oder über eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer zu finanzieren. Damit hat es der Bundesrat verpasst, die gerechteste und ökonomisch effizienteste Variante zu präsentieren: die Finanzierung ausschliesslich über die Mehrwertsteuer.
Diese Variante ist neben der Erhöhung des Rentenalters die einzig faire Lösung, weil damit auch Rentnerinnen und Rentner, die einer 13. AHV-Rente mit grosser Mehrheit zugestimmt haben, die Mehrkosten mittragen. Eine Erhöhung der Lohnabgaben kommt für die Wirtschaft nicht in Frage. Höhere Lohnbeiträge würden die Arbeit weiter verteuern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz belasten. Die Überwälzung der Kosten der 13. Rente auf die erwerbstätige Bevölkerung ist auch aus Generationensicht nicht akzeptabel.
Kompensation der Mehrbelastung beim Bund über den AHV-Fonds ist vertretbar
Auch der Bund würde durch die 13. AHV-Rente belastet. Er finanziert einen Fünftel der AHV-Ausgaben und müsste demzufolge den entsprechenden Anteil der 13. AHV-Rente übernehmen. Der Bundeshaushalt weist jedoch bereits ohne 13. AHV-Rente hohe Defizite aus. Schuld daran ist nicht zuletzt die AHV selbst, deren Ausgaben in den nächsten Jahren stark zunehmen werden, weil die grossen Babyboomer-Jahrgänge in Pension gehen. Die Zusatzrente hebt die AHV-Ausgaben des Bundes nochmals um rund eine Milliarde Franken an. Das Finanzloch, das der Bund stopfen muss, vergrössert sich entsprechend noch einmal.
Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, bei den AHV-Ausgaben auf dem bisherigen Wachstumspfad zu bleiben und die Zusatzausgaben aufgrund der 13. AHV-Rente vorübergehend über den AHV-Ausgleichsfonds zu finanzieren. Dieser Fonds, der die Grösse einer Jahresausgabe der AHV aufweist (rund 50 Mrd. Franken), schreibt heute dank der vergangenen Finanzierungsrunden Überschüsse, weshalb er die Bundeszahlungen abfedern kann, ohne in eine Unterdeckung zu geraten. Weil der AHV-Fonds, anders als derzeit die Bundesfinanzen, also in einer guten Verfassung ist, begrüsst die Wirtschaft das Vorgehen.
Neue Komponente hinzugekommen
Ausserhalb der nun zu Ende gehenden Vernehmlassung ist im Bundesparlament ein neuer Vorschlag aufgetaucht, der das Thema der Finanzierung der 13. AHV-Rente mit einem anderen drängenden Finanzierungsthema auf Bundesebene verbindet, nämlich dem der Armee. Das Massnahmenpaket zur Übergangsfinanzierung von AHV und Armee mittels befristetem „Sicherheitsprozent“ schlägt die Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt vor. Von diesem Mehrwertsteuer-«Sicherheitsprozent» sollen 0.6 Prozentpunkte für die Finanzierung der AHV verwendet werden und 0.4 Prozentpunkte für die zusätzliche Aufrüstung der Armee. Für die AHV bedeutete dies keine vollständige Finanzierung der 13. Rente. Der fehlende Betrag würde analog dem zusätzlichen Bundesbeitrag aus dem AHV-Ausgleichfonds bezahlt. Das «Sicherheitsprozent» wäre auf fünf Jahre befristet. Bis dahin müsste eine neue Lösung gefunden werden. Das ist aber ohnehin das Ziel, weil das Parlament dem Bundesrat eine Vorlage für die Finanzierung der AHV nach 2030 bereits in Auftrag gegeben hat. Bis Anfang des nächsten Jahrzehnts könnte der AHV-Fonds eine zusätzliche Belastung tragen, ohne dass die Finanzierung der Renten in Frage gestellt würde. Im Interesse der Sicherung der Renten, aber auch der Verteidigungsfähigkeit der Schweiz, erachtet economiesuisse den Vorschlag, den Ständerat Benedikt Würth eingebracht hat, als gangbaren Weg.
Hier geht es zur Stellungnahme: