Schwein

13. AHV-Rente: Wirt­schaft for­dert Fi­nan­zie­rung über Mehr­wert­steu­er

Die 13. AHV-Rente soll ab 2026 aus­be­zahlt wer­den. Bis dahin muss die Fi­nan­zie­rung ge­re­gelt sein. Der Bun­des­rat hat dazu Vor­schlä­ge in die Ver­nehm­las­sung ge­ge­ben. Die Wirt­schaft lehnt jede Er­hö­hung der Lohn­ab­ga­ben zu Las­ten der er­werbs­tä­ti­gen Be­völ­ke­rung ab. Aus Sicht der Ge­ne­ra­tio­nen­ge­rech­tig­keit müs­sen sich die Pen­sio­nier­ten, die von der 13. Rente pro­fi­tie­ren, an der Fi­nan­zie­rung be­tei­li­gen. Darum braucht es eine Er­hö­hung der Mehr­wert­steu­er. Die Mehr­be­las­tung für den Bund soll vor­über­ge­hend über den AHV-Fonds fi­nan­ziert wer­den.

Der Volks­ent­scheid zur Ein­füh­rung einer 13. AHV-Rente kommt die AHV und damit auch die Bür­ger teuer zu ste­hen. Die Zu­satz­ren­te kos­tet bei der Ein­füh­rung ab 2026 jähr­lich über vier Mil­li­ar­den Fran­ken; nach fünf Jah­ren sind es be­reits fünf Mil­li­ar­den. Nach­dem die AHV-Zah­len dank Fi­nanz­sprit­zen (STAF und AHV 21) in den po­si­ti­ven Be­reich ge­kom­men sind, kip­pen sie mit der ers­ten Aus­zah­lung der 13. AHV-Rente ins Ne­ga­ti­ve. Auch für den fi­nan­zi­ell an­ge­schla­ge­nen Bund stellt die Aus­zah­lung einer 13. AHV-Rente eine Zu­satz­be­las­tung dar.

Fi­nan­zie­rung muss rasch fest­ge­legt wer­den

Um eine mas­si­ve Ver­schlech­te­rung der fi­nan­zi­el­len Lage von AHV und Bund zu ver­hin­dern, hat der Bun­des­rat kurz nach der Ab­stim­mung Vor­schlä­ge zur Fi­nan­zie­rung der 13. AHV-Rente in die Ver­nehm­las­sung ge­ge­ben. Die Wirt­schaft nimmt jetzt dazu Stel­lung.

Fi­nan­zie­rung aus­schliess­lich über die Mehr­wert­steu­er ist die ge­rech­tes­te Lö­sung

Der Bun­des­rat schlägt vor, die 13. AHV-Rente aus­schliess­lich über eine Er­hö­hung der Lohn­bei­trä­ge oder über eine kom­bi­nier­te Er­hö­hung von Lohn­bei­trä­gen und Mehr­wert­steu­er zu fi­nan­zie­ren. Damit hat es der Bun­des­rat ver­passt, die ge­rech­tes­te und öko­no­misch ef­fi­zi­en­tes­te Va­ri­an­te zu prä­sen­tie­ren: die Fi­nan­zie­rung aus­schliess­lich über die Mehr­wert­steu­er.

Diese Va­ri­an­te ist neben der Er­hö­hung des Ren­ten­al­ters die ein­zig faire Lö­sung, weil damit auch Rent­ne­rin­nen und Rent­ner, die einer 13. AHV-Rente mit gros­ser Mehr­heit zu­ge­stimmt haben, die Mehr­kos­ten mit­tra­gen. Eine Er­hö­hung der Lohn­ab­ga­ben kommt für die Wirt­schaft nicht in Frage. Hö­he­re Lohn­bei­trä­ge wür­den die Ar­beit wei­ter ver­teu­ern und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Stand­orts Schweiz be­las­ten. Die Über­wäl­zung der Kos­ten der 13. Rente auf die er­werbs­tä­ti­ge Be­völ­ke­rung ist auch aus Ge­ne­ra­tio­nen­sicht nicht ak­zep­ta­bel.

Kom­pen­sa­ti­on der Mehr­be­las­tung beim Bund über den AHV-Fonds ist ver­tret­bar

Auch der Bund würde durch die 13. AHV-Rente be­las­tet. Er fi­nan­ziert einen Fünf­tel der AHV-Aus­ga­ben und müss­te dem­zu­fol­ge den ent­spre­chen­den An­teil der 13. AHV-Rente über­neh­men. Der Bun­des­haus­halt weist je­doch be­reits ohne 13. AHV-Rente hohe De­fi­zi­te aus. Schuld daran ist nicht zu­letzt die AHV selbst, deren Aus­ga­ben in den nächs­ten Jah­ren stark zu­neh­men wer­den, weil die gros­sen Ba­by­boo­mer-Jahr­gän­ge in Pen­si­on gehen. Die Zu­satz­ren­te hebt die AHV-Aus­ga­ben des Bun­des noch­mals um rund eine Mil­li­ar­de Fran­ken an. Das Fi­nanz­loch, das der Bund stop­fen muss, ver­grös­sert sich ent­spre­chend noch ein­mal.

Der Bun­des­rat hat des­halb be­schlos­sen, bei den AHV-Aus­ga­ben auf dem bis­he­ri­gen Wachs­tums­pfad zu blei­ben und die Zu­satz­aus­ga­ben auf­grund der 13. AHV-Rente vor­über­ge­hend über den AHV-Aus­gleichs­fonds zu fi­nan­zie­ren. Die­ser Fonds, der die Grös­se einer Jah­res­aus­ga­be der AHV auf­weist (rund 50 Mrd. Fran­ken), schreibt heute dank der ver­gan­ge­nen Fi­nan­zie­rungs­run­den Über­schüs­se, wes­halb er die Bun­des­zah­lun­gen ab­fe­dern kann, ohne in eine Un­ter­de­ckung zu ge­ra­ten. Weil der AHV-Fonds, an­ders als der­zeit die Bun­des­fi­nan­zen, also in einer guten Ver­fas­sung ist, be­grüsst die Wirt­schaft das Vor­ge­hen.

Neue Kom­po­nen­te hin­zu­ge­kom­men

Aus­ser­halb der nun zu Ende ge­hen­den Ver­nehm­las­sung ist im Bun­des­par­la­ment ein neuer Vor­schlag auf­ge­taucht, der das Thema der Fi­nan­zie­rung der 13. AHV-Rente mit einem an­de­ren drän­gen­den Fi­nan­zie­rungs­the­ma auf Bun­des­ebe­ne ver­bin­det, näm­lich dem der Armee. Das Mass­nah­men­pa­ket zur Über­gangs­fi­nan­zie­rung von AHV und Armee mit­tels be­fris­te­tem „Si­cher­heits­pro­zent“ schlägt die Er­hö­hung der Mehr­wert­steu­er um einen Pro­zent­punkt vor. Von die­sem Mehr­wert­steu­er-«Si­cher­heits­pro­zent» sol­len 0.6 Pro­zent­punk­te für die Fi­nan­zie­rung der AHV ver­wen­det wer­den und 0.4 Pro­zent­punk­te für die zu­sätz­li­che Auf­rüs­tung der Armee. Für die AHV be­deu­te­te dies keine voll­stän­di­ge Fi­nan­zie­rung der 13. Rente. Der feh­len­de Be­trag würde ana­log dem zu­sätz­li­chen Bun­des­bei­trag aus dem AHV-Aus­gleich­fonds be­zahlt. Das «Si­cher­heits­pro­zent» wäre auf fünf Jahre be­fris­tet. Bis dahin müss­te eine neue Lö­sung ge­fun­den wer­den. Das ist aber oh­ne­hin das Ziel, weil das Par­la­ment dem Bun­des­rat eine Vor­la­ge für die Fi­nan­zie­rung der AHV nach 2030 be­reits in Auf­trag ge­ge­ben hat. Bis An­fang des nächs­ten Jahr­zehnts könn­te der AHV-Fonds eine zu­sätz­li­che Be­las­tung tra­gen, ohne dass die Fi­nan­zie­rung der Ren­ten in Frage ge­stellt würde. Im In­ter­es­se der Si­che­rung der Ren­ten, aber auch der Ver­tei­di­gungs­fä­hig­keit der Schweiz, er­ach­tet eco­no­mie­su­is­se den Vor­schlag, den Stän­de­rat Be­ne­dikt Würth ein­ge­bracht hat, als gang­ba­ren Weg.

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