# 10 / 2021
14.09.2021

Kar­tell­ge­se­tz­re­vi­sion: Gros­ser Hand­lung­sbe­darf aus Sicht der Wir­ts­chaft

Das Sch­wei­zer Kar­tell­ge­se­tz soll re­vi­diert wer­den. Der Bun­de­srat hat am 12. Fe­bruar 2020 das Eid­genössi­sche De­par­te­ment für Wir­ts­chaft, Bil­dung und For­schung beauf­tragt, eine Ver­nehm­las­sung­svor­la­ge auszuar­bei­ten. Ak­tuell ist auf Ende 2021 mit der Vor­la­ge zu rech­nen.

Der na­ch­ste­hen­de Über­blick über die vom Bun­de­srat angekündig­ten Re­vi­sion­spunk­te sowie die ge­schei­ter­ten Re­vi­sion­sbe­stre­bun­gen im Jahr 2014 zei­gen auf, wie viel Hand­lung­sbe­darf im Kar­tell­ge­se­tz be­ste­ht. Eine klei­ne Re­vi­sion rei­cht nicht aus, es brau­cht einen grund­le­gen­den Ein­griff, um das Kar­tell­ge­se­tz zu­kunf­tsbe­ständig zu ge­stal­ten.

L’essenziale in breve

Nach der im Parlament gescheiterten Kartellgesetz-Revision im Jahr 2014 will der Bund die nunmehr geplante Revision klein halten und sich auf einige kaum umstrittene Punkte fokussieren. Die Wirtschaft wünscht sich mehr Mut bei der Revision.

economiesuisse hat sich im Hinblick auf die anstehende Revision mit einer branchenübergreifenden Arbeitsgruppe konstruktiv, aber auch kritisch mit den vom Bundesrat vorgebrachten Revisionspunkten auseinandergesetzt und wichtige Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet. Die Wirtschaft wünscht eine klar über die bundesrätlichen Vorstellungen hinausgehende Revision. Basis können dabei die Revisionspunkte aus dem Jahr 2014 sein. Damals bestand eine gute Grundlage für eine Modernisierung des Kartellgesetzes. Der Respekt vor der politisch anspruchsvollen Diskussion einzelner Revisionspunkte sollte keinen Grund darstellen, wichtige und offensichtlich notwendige Revisionspunkte nun von vornherein gar nicht anzugehen.

Posizione di economiesuisse

  • Die Wirtschaft wünscht sich für die anstehende Kartellgesetz-Revision ein mutiges Vorgehen von Bund und Politik. Die bislang von der Verwaltung aufgebrachten Revisionspunkte erfüllen die Erwartungen der Wirtschaft nicht.
  • Es braucht eine Institutionenreform, welche das wichtige Anliegen nach einer stärkeren Trennung von Untersuchungs- und Entscheidungskompetenz der Wettbewerbsbehörden aufnimmt.
  • Es braucht eine Stärkung des Widerspruchsverfahrens. Dies würde erheblich zur Rechtssicherheit der Unternehmen beitragen und das Investitionsrisiko senken.
  • Die Einführung einer Compliance Defence hilft den Unternehmen, ihre vorbeugenden Investitionen gegen Verletzungen des Kartellrechts zu verstärken.
  • Die Motion Français (18.4282) muss konsistent umgesetzt werden, was nur im Rahmen einer umfassenden Revision gewährleistet ist.
  • Schliesslich muss die technologische Entwicklung und damit insbesondere die fortschreitende Digitalisierung im Kartellrecht im Revisionsprozess und darüber hinaus im Auge behalten werden.

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