# 10 / 2021
14.09.2021

Kartellge­set­zre­vi­sion: Grosser Hand­lungs­be­darf aus Sicht der Wirtschaft

Das Schweizer Kartellge­setz soll re­v­i­diert wer­den. Der Bun­desrat hat am 12. Feb­ruar 2020 das Ei­d­genössis­che De­parte­ment für Wirtschaft, Bil­dung und Forschung beauf­tragt, eine Vernehm­las­sungsvor­lage auszuar­beiten. Ak­tuell ist auf Ende 2021 mit der Vor­lage zu rech­nen.

Der nach­ste­hende Überblick über die vom Bun­desrat angekündigten Re­vi­sion­spunkte sowie die gescheit­erten Re­vi­sions­be­stre­bun­gen im Jahr 2014 zeigen auf, wie viel Hand­lungs­be­darf im Kartellge­setz besteht. Eine kleine Re­vi­sion re­icht nicht aus, es braucht einen grundle­gen­den Ein­griff, um das Kartellge­setz zukun­fts­beständig zu gestal­ten.

Executive summary

Nach der im Parlament gescheiterten Kartellgesetz-Revision im Jahr 2014 will der Bund die nunmehr geplante Revision klein halten und sich auf einige kaum umstrittene Punkte fokussieren. Die Wirtschaft wünscht sich mehr Mut bei der Revision.

economiesuisse hat sich im Hinblick auf die anstehende Revision mit einer branchenübergreifenden Arbeitsgruppe konstruktiv, aber auch kritisch mit den vom Bundesrat vorgebrachten Revisionspunkten auseinandergesetzt und wichtige Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet. Die Wirtschaft wünscht eine klar über die bundesrätlichen Vorstellungen hinausgehende Revision. Basis können dabei die Revisionspunkte aus dem Jahr 2014 sein. Damals bestand eine gute Grundlage für eine Modernisierung des Kartellgesetzes. Der Respekt vor der politisch anspruchsvollen Diskussion einzelner Revisionspunkte sollte keinen Grund darstellen, wichtige und offensichtlich notwendige Revisionspunkte nun von vornherein gar nicht anzugehen.

Positions of economiesuisse

  • Die Wirtschaft wünscht sich für die anstehende Kartellgesetz-Revision ein mutiges Vorgehen von Bund und Politik. Die bislang von der Verwaltung aufgebrachten Revisionspunkte erfüllen die Erwartungen der Wirtschaft nicht.
  • Es braucht eine Institutionenreform, welche das wichtige Anliegen nach einer stärkeren Trennung von Untersuchungs- und Entscheidungskompetenz der Wettbewerbsbehörden aufnimmt.
  • Es braucht eine Stärkung des Widerspruchsverfahrens. Dies würde erheblich zur Rechtssicherheit der Unternehmen beitragen und das Investitionsrisiko senken.
  • Die Einführung einer Compliance Defence hilft den Unternehmen, ihre vorbeugenden Investitionen gegen Verletzungen des Kartellrechts zu verstärken.
  • Die Motion Français (18.4282) muss konsistent umgesetzt werden, was nur im Rahmen einer umfassenden Revision gewährleistet ist.
  • Schliesslich muss die technologische Entwicklung und damit insbesondere die fortschreitende Digitalisierung im Kartellrecht im Revisionsprozess und darüber hinaus im Auge behalten werden.

Contact and requests