«Gesetzliche Datenportabilität»: Instrument mit unliebsamen Nebenwirkungen
In der aktuellen Diskussion um Datenschutz werden immer wieder Lösungen vorgeschlagen, wie Herausforderungen im Bereich der Datenwirtschaft begegnet werden soll. Eine dieser Lösungen ist die gesetzliche Datenportabilität. Diese wird regelmässig zu einem Instrument verklärt, welches ausschliesslich positive Auswirkungen haben soll – wichtige, negative Aspekte finden dabei in der Diskussion zu wenig Beachtung.
Das freiwillige Angebot von Datenportabilität kann für Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil bedeuten. Insbesondere dann, wenn eine Nachfrage vonseiten der Nutzer besteht. Eine gesetzliche Fixierung der Portabilität hat zahlreiche negative Auswirkungen, kann den Wettbewerb einschränken, zu unerwünschten Verschiebungen führen und sich vor allem auch auf kleinere Unternehmen und Start-ups nachteilig auswirken. Besonders leidtragend wäre die Datensicherheit. Datenschutzrisiken, Preisaufschläge, eine Einschränkung des Angebots und Unsicherheiten für den Konsumenten könnten die Folgen sein. Bei der Frage, wie mit Marktmacht umzugehen ist, handelt es sich um ein Thema des Wettbewerbsrechts, nicht des Datenschutzes.
Keine Regelung im Datenschutzgesetz (DSG)
Grundsätzlich kann dem Wunsch nach Portabilität der Daten mit den bestehenden gesetzlichen Mitteln und den Instrumenten der Privatautonomie hinreichend Rechnung getragen werden. Die Regelung der EU ist unerprobt und wirft zahlreiche Fragen auf. Sie eignet sich nicht als Vorbild für die Schweiz.
dossierpolitik gibt Kontext
economiesuisse zeigt im dossierpolitik auf, was Datenportabilität ist und wie sie im internationalen und Schweizer Kontext zu sehen ist. Darüber hinaus werden die Stärken und Schwächen des Konzepts dargestellt und es werden bereits existierende Instrumente sowie deren Optimierungspotenzial beleuchtet. Schliesslich wird auch ein Blick in die datengetriebene Zukunft gewagt.