Mit einer Datenpolitik des Vertrauens zum Erfolg
Im Zentrum der Digitalisierung steht die Möglichkeit, Daten zu generieren, diese zu verarbeiten, zu speichern und zu übermitteln – Daten sind der eigentliche Innovationstreiber für digitale Geschäftsmodelle. Von ihnen profitieren Gesellschaft und Wirtschaft. Zentral ist dabei das Vertrauen des Einzelnen in die Datenverarbeitung. Die Wirtschaft zeigt auf, wie sie hierbei ihren Teil der Verantwortung übernehmen und dadurch eine innovationshemmende, starre und einschneidende Regulierung eingedämmt werden kann.
Die innovative Nutzung von Daten ermöglicht grosses Potenzial, eröffnet neue Anwendungsfelder und fördert die Entstehung von neuen Geschäftsmodellen. So werden beispielsweise die Mobilität vereinfacht, Therapien im Medizinbereich verbessert und Produkte dem Kundenwunsch angepasst. Davon profitieren Bevölkerung, Wirtschaft und die Wissenschaft. Gleichzeitig lösen die mit der digitalen Transformation verbundenen Veränderungen aber auch Verunsicherungen aus. Der Einzelne mag sich fragen, was mit den Daten passiert und wie er den Überblick behält. Die Wirtschaft zeigt mit ihrer Datenpolitik auf, wie wir gemeinsam mit einem Spannungsfeld von unterschiedlichen Interessen umgehen können. Dazu erarbeitet die Wirtschaft über die Sommermonate 2018 einen Kodex mit Best Practices.
Die Schweiz muss ein Innovationsstandort bleiben
Die Schweiz muss die Stärken, denen sie ihren Wohlstand zu verdanken hat, auch in der digitalen Welt erhalten. Dies gilt insbesondere auch bei Fragen im Umgang mit Daten. Eine Mischung der Ermöglichung von freiheitlichem Innovationsgeist und einem Dialog zwischen Wirtschaft und Gesellschaft ist erforderlich, damit die Schweiz auch in Zukunft zu den Gewinnern der in einer von digitalen Entwicklungen geprägten Wirtschaft gehört. Ein Ausgleich der betroffenen Interessen muss so vorgenommen werden, dass das Vertrauen des Einzelnen geschützt und die Innovationskraft des Standorts nicht gestört wird.
Vertrauen des Einzelnen in die Datenverarbeitung ist zentral
Derjenige, der Daten zur Verfügung stellt, muss darauf vertrauen können, dass sachgerecht mit diesen Daten umgegangen wird. Es muss sichergestellt werden, dass diese Daten nicht für sachfremde Zwecke verwendet werden. Der Wunsch des Individuums muss bei der Frage, was akzeptabel ist und was nicht, im Zentrum stehen. Hier besteht kein Raum für staatliche Bevormundung, denn was für einen Nutzer in Ordnung ist, mag für einen anderen zu weit gehen.
Keine staatliche Regulierung auf Vorrat
Voreilige, einschneidende oder starre Regeln in einem dynamischen technologischen Umfeld bergen das Risiko, dass künftige Innovationen und Entwicklungen verhindert werden. In den wenigsten Fällen braucht es eine Intervention des Gesetzgebers. Unsere bestehende Rechtsordnung sieht für zahlreiche Fragen schon heute Antworten vor. Die Gesetzgebung kann mit den dynamischen Entwicklungen gar nicht mithalten. Darüber hinaus geht es bei den grundsätzlichen Fragen des Vertrauens um einen Austausch zwischen Wirtschaft und Gesellschaft. Die Wirtschaft ist bereit, hier Verantwortung zu übernehmen. Die Gleichwertigkeit des Schweizer Datenschutzes mit den europäischen Vorgaben ist zu erhalten, ohne dass dafür nicht zwingend notwendige bürokratische Instrumente der DSGVO übernommen werden.