Mit einer Da­ten­po­li­tik des Ver­trau­ens zum Er­folg

Im Zen­trum der Di­gi­ta­li­sie­rung steht die Mög­lich­keit, Daten zu ge­ne­rie­ren, diese zu ver­ar­bei­ten, zu spei­chern und zu über­mit­teln Daten sind der ei­gent­li­che In­no­va­ti­ons­trei­ber für di­gi­ta­le Ge­schäfts­mo­del­le. Von ihnen pro­fi­tie­ren Ge­sell­schaft und Wirt­schaft. Zen­tral ist dabei das Ver­trau­en des Ein­zel­nen in die Da­ten­ver­ar­bei­tung. Die Wirt­schaft zeigt auf, wie sie hier­bei ihren Teil der Ver­ant­wor­tung über­neh­men und da­durch eine in­no­va­ti­ons­hem­men­de, star­re und ein­schnei­den­de Re­gu­lie­rung ein­ge­dämmt wer­den kann.

Die in­no­va­ti­ve Nut­zung von Daten er­mög­licht gros­ses Po­ten­zi­al, er­öff­net neue An­wen­dungs­fel­der und för­dert die Ent­ste­hung von neuen Ge­schäfts­mo­del­len. So wer­den bei­spiels­wei­se die Mo­bi­li­tät ver­ein­facht, The­ra­pi­en im Me­di­zin­be­reich ver­bes­sert und Pro­duk­te dem Kun­den­wunsch an­ge­passt. Davon pro­fi­tie­ren Be­völ­ke­rung, Wirt­schaft und die Wis­sen­schaft. Gleich­zei­tig lösen die mit der di­gi­ta­len Trans­for­ma­ti­on ver­bun­de­nen Ver­än­de­run­gen aber auch Ver­un­si­che­run­gen aus. Der Ein­zel­ne mag sich fra­gen, was mit den Daten pas­siert und wie er den Über­blick be­hält. Die Wirt­schaft zeigt mit ihrer Da­ten­po­li­tik auf, wie wir ge­mein­sam mit einem Span­nungs­feld von un­ter­schied­li­chen In­ter­es­sen um­ge­hen kön­nen. Dazu er­ar­bei­tet die Wirt­schaft über die Som­mer­mo­na­te 2018 einen Kodex mit Best Prac­tices.

Die Schweiz muss ein In­no­va­ti­ons­stand­ort blei­ben

Die Schweiz muss die Stär­ken, denen sie ihren Wohl­stand zu ver­dan­ken hat, auch in der di­gi­ta­len Welt er­hal­ten. Dies gilt ins­be­son­de­re auch bei Fra­gen im Um­gang mit Daten. Eine Mi­schung der Er­mög­li­chung von frei­heit­li­chem In­no­va­ti­ons­geist und einem Dia­log zwi­schen Wirt­schaft und Ge­sell­schaft ist er­for­der­lich, damit die Schweiz auch in Zu­kunft zu den Ge­win­nern der in einer von di­gi­ta­len Ent­wick­lun­gen ge­präg­ten Wirt­schaft ge­hört. Ein Aus­gleich der be­trof­fe­nen In­ter­es­sen muss so vor­ge­nom­men wer­den, dass das Ver­trau­en des Ein­zel­nen ge­schützt und die In­no­va­ti­ons­kraft des Stand­orts nicht ge­stört wird.

Ver­trau­en des Ein­zel­nen in die Da­ten­ver­ar­bei­tung ist zen­tral

Der­je­ni­ge, der Daten zur Ver­fü­gung stellt, muss dar­auf ver­trau­en kön­nen, dass sach­ge­recht mit die­sen Daten um­ge­gan­gen wird. Es muss si­cher­ge­stellt wer­den, dass diese Daten nicht für sach­frem­de Zwe­cke ver­wen­det wer­den. Der Wunsch des In­di­vi­du­ums muss bei der Frage, was ak­zep­ta­bel ist und was nicht, im Zen­trum ste­hen. Hier be­steht kein Raum für staat­li­che Be­vor­mun­dung, denn was für einen Nut­zer in Ord­nung ist, mag für einen an­de­ren zu weit gehen.

Keine staat­li­che Re­gu­lie­rung auf Vor­rat

Vor­ei­li­ge, ein­schnei­den­de oder star­re Re­geln in einem dy­na­mi­schen tech­no­lo­gi­schen Um­feld ber­gen das Ri­si­ko, dass künf­ti­ge In­no­va­tio­nen und Ent­wick­lun­gen ver­hin­dert wer­den. In den we­nigs­ten Fäl­len braucht es eine In­ter­ven­ti­on des Ge­setz­ge­bers. Un­se­re be­ste­hen­de Rechts­ord­nung sieht für zahl­rei­che Fra­gen schon heute Ant­wor­ten vor. Die Ge­setz­ge­bung kann mit den dy­na­mi­schen Ent­wick­lun­gen gar nicht mit­hal­ten. Dar­über hin­aus geht es bei den grund­sätz­li­chen Fra­gen des Ver­trau­ens um einen Aus­tausch zwi­schen Wirt­schaft und Ge­sell­schaft. Die Wirt­schaft ist be­reit, hier Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men. Die Gleich­wer­tig­keit des Schwei­zer Da­ten­schut­zes mit den eu­ro­päi­schen Vor­ga­ben ist zu er­hal­ten, ohne dass dafür nicht zwin­gend not­wen­di­ge bü­ro­kra­ti­sche In­stru­men­te der DSGVO über­nom­men wer­den.